Betreff
Bürger- und Vereinszentrum - Vorplanungsphase
Vorlage
01/2017/0853
Aktenzeichen
1340-1276
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Klausurtagung 2017 hat sich der Gemeinderat für das Bürger- und Vereinszentrum mit den Sportplätzen einen Kostenrahmen von 10 Mio Euro inklusive Mehrwertsteuer gesetzt.

 

Die Vorplanung auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der geforderten Kostenoptimierung ist abgeschlossen. Die Kosten auf Basis dieses Entwurfes sind trotz erfolgter Einsparungsrunden und Optimierungen zu hoch. Sie belaufen sich auf 12,35 Mio Euro brutto. Durch die Gründung des Betriebes gewerblicher Art (BgA) könnte die Gemeinde einen großen Teil der Umsatzsteuer geltend machen, falls die Vereine bereit wären, eine monatliche Miete in einer Höhe zu übernehmen, die das Finanzamt anerkennen würde. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung müsste die Gemeinde für Kosten in Höhe ca. 10,4 Mio Euro aufkommen.

 

Am 16.05.2017 fand eine Arbeitssitzung der Projektgruppe Bürger- und Vereinszentrum des Gemeinderates statt und es wurde der aktuelle Planungsstand besprochen. Die Mitglieder der Projektgruppe empfehlen dem Gemeinderat, die Leistungsphase 2 bei den Architekten und Ingenieuren für den Hochbau zu wiederholen und die Grundstücke zu erwerben.

 

Ziel der Umplanung soll sein, eine Planung für ein Gebäude und Außenanlagen zu erhalten, welche die gesetzte Obergrenze von 10 Mio Euro brutto nicht überscheitet und das Raumprogramm auf Basis des letzten Standes der Vorplanung enthält. Nach der Umplanung des Hochbaues müssen entsprechend die Außen- und Sportanlagen angepasst werden sowie ggf. die Änderungen in die Bauleitplanung vorgenommen werden. Es lässt sich dabei nicht umgehen, dass hierfür weitere Planungskosten anfallen werden und sich die Realisierung verschieben wird.

 

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die beteiligten Architekten und Ingenieure für den Hochbau für die Umplanung mit der Wiederholung der Leistungsphase 2 auf der Grundlage der bestehenden Verträge zu beauftragen. Die Auftragnehmer erhalten die Vorgabe, die Obergrenze in Höhe von 10 Mio Euro brutto einzuhalten. Grundlage für die Umplanung ist das Raum- und Funktionsprogramm der bisherigen, bereits überarbeiteten Vorplanung (zzgl. kleiner Proberaum für den Musikverein).

  2. Des Weiteren wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, alle betroffenen Flurstücke der Gemarkung Denklingen zu erwerben. Betroffen sind die Flurstücke, für die ein Vorvertrag mit einem Ankaufsrecht der Gemeinde Denklingen besteht. Außerdem sind sie Bestandteil des aktuellen Entwurfes des maßgebenden Bebauungsplans. Hierfür sind Ausgaben im Haushaltsplan in Höhe von 1,59 Mio Euro vorgesehen.