Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage – Fl.Nr. 1562/2 Gemarkung Denklingen – Leederer Straße 11b
Vorlage
01/2017/0855
Aktenzeichen
6024.01-5608
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1562/2 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Ein Wohngebäude ist nach § 6 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung ist im Verhältnis zur Umgebungsbebauung etwas höher (siehe GRZ-Berechnung). Diese Überschreitung fügt sich aber durchaus noch in die nähere Umgebung ein. Die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.