Sachverhalt:
Der Gemeinderat beschloss am 17.05.2017 u. a. Folgendes: „. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Satzung vorzubereiten, die eine Benutzungsgebühr ab 01.01.2018 in Höhe von 0,69 €/m³ vorsieht.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 08.12.2016, wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 0,69 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister