Betreff
Vorlage der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2017/0863
Aktenzeichen
9520-26486
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung (innerhalb von 6 Monaten) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Das wird mit den heute vorgelegten Unterlagen erledigt. Da seit dem 01.06.2017 keine Gemeinderatssitzung mehr stattgefunden hat, erhielten die Gemeinderatsmitglieder bereits mit Schreiben vom 14.06.2017 die diesbezüglichen Unterlagen.

 

Beschluss:

 

---------