Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Doppelhauses – Fl.Nr. 1562/10, Gemarkung Denklingen – Leederer Straße 13a
Vorlage
01/2017/0872
Aktenzeichen
6024.01-24191
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1562/10 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Ein Wohngebäude ist nach § 6 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich nun, nach Reduzierung der Grundfläche (siehe Eingabeplan aus der Sitzung vom 22.02.2017, TOP 23) in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.  

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.