Betreff
Rathaus im Gasthaus Hirsch - Baumeisterarbeiten - Genehmigung des Nachtragsangebotes
Vorlage
01/2017/0896
Aktenzeichen
621-24145
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei dieser Baustelle gibt es derzeit Überraschungen beim Freilegen statisch relevanter Bestandsbauteile mit einigen neuen Aufgaben:

 

Holz-Beton-Verbunddecke über EG:

Die vorgefundene Balkenlage bringt bezüglich der geplanten Verbunddecke Überraschungen in zwei Auswechslungen (ehem. Treppe im Flur, Bereich ehem. Küche) und z.T. umfangreichen Schädigungen in den Holzquerschnitten. Hier zeigen sich fatale Eingriffe in die Ursubstanz, die letztlich in statischer Hinsicht nur als „historischer Pfusch“ bezeichnet werden können. Eine Ertüchtigung zerstörter, abgeschnittener oder sonst geschädigter Balken zu Trägern für die Verbunddecke ist in diesen Bereichen nicht oder nur mit extremem Aufwand an Stahlbeilaschungen (Brandschutz ???) möglich. Die Statiker (Büro Dr. Behringer) haben deshalb eine Lösung erarbeitet, die bereichsweise verstärkte Streifen der Betondecke vorsieht und/oder lokal stärkere Deckenfelder mit 14 cm statt der ursprünglich geplanten 10 cm Dicke. Dadurch können in den kritischen Bereichen die Stahlbetonbauteile selbständig tragen und die historische n Balken werden als Bestand darunter belassen und untergehängt, ohne statisch zu wirken. Diese Lösung ist mit Sicherheit kostenneutral, da viele teure Verbundbauteile entfallen. Sie wurde vom Tragwerksplaner mit Herrn Sunder-Plassmann abgestimmt und von ihm begrüßt. Derzeit erarbeitet das Büro Dr. Behringer die entsprechenden statischen Unterlagen für den Prüfingenieur.

 

Außenwände im Sockelbereich / Unterfangung:

Des Weiteren sieht das Büro Dr. Behringer Probleme in den Sockelzonen der Außenwände in den nicht unterkellerten Bereichen. Hier bestehen diese Wände im unteren Bereich (ca. 40 – 60 cm Höhe) aus Kieseln verschiedener Größe (Faust- bis Kindskopfgröße) mit gerundeten Querschnitten, die über den Mörtel und vor allem den Außenputz „zusammengehalten“ werden und eigentlich auseinander rollen möchten. Erst ab ca. 1/2 m Höhe ist die Außenwand aus Ziegeln gemauert. Die Außenwände sind als tragende Wände direkt auf die Geländeoberfläche gestellt, die „Fundamente“ besitzen also an der Außenseite keine Einbindetiefe. Wegen der geplanten Eingriffe im Fußbodenbereich (Abgraben der Auffüllung, in der über eingelegte Holzschwellen der Fußboden auflag, Einbau der neuen Stahlbetonbodenplatte mit Dämmung usw.) und der erhöhten Lasten durch die Verbunddecke sind diese Wände Gegenstand der statischen Bearbeitung. Bisher hat das Büro Dr. Behringer nur die Tragfähigkeit über die angenommenen Ziegelmauerwerksqualitäten betrachtet. Die Aspekt der zulässigen Bodenpressung ohne Einbindetiefe (nach DIN 1054 nicht zulässig) und der nach DIN 1053 nicht qualifizierbaren Tragfähigkeit der „Geröll-Mauerwerks“ lässt keinen normgerechten Nachweise des Bestandsmauerwerks im Gründungsbereich zu. Für einen erforderlichen Standsicherheitsnachweis ist die Ausbesserung der Mauersockel in den nicht unterkellerten Bereichen erforderlich. Das Büro Dr. Behringer hat gemeinsam mit der Firma Lutz folgenden Vorschlag besprochen: Abschnittsweiser Abbruch der Sockelzone, Anordnung eines 50 cm tiefen Fundaments (= 50 cm Einbindetiefe) und Aufmauerung bis zur Höhe des Ziegelmauerwerks. Mit dieser Lösung wird die Standsicherheit nachweisbar und gewährleistet. Die eigentlich zusätzlich erforderliche Frostsicherheit wird dadurch zwar nicht erreicht, dazu wären weitere 70 cm Unterfangungstiefe erforderlich. In Anbetracht des über Jahrhunderte ohne Frosthebungen vorhandenen Status quo würde das Büro Dr. Behringer von der Forderung nach einer frostfreien Gründung absehen, wenn die Gemeinde Denklingen diesem Ansatz zustimmt.

 

Giebelwand / Auflager Stahlfachwerk:

Die Mauerwerksuntersuchungen im Bereich des geplanten Auflagers für das Stahlfachwerk im 1. OG zeigen die „mäßige“ Qualität dieses Mauerwerks und die Erfordernis, an der Innenseite der Giebelwand über eine Stahlstütze auf ein „Joch“ über der ehemaligen Eingangstür abzulasten. Dieses Joch wird an der Stelle des dort vorhandenen Holzbalkens (vollständig „verwurmt“) angeordnet und trägt den seitlich anschließenden Bestandsbalken der Verbunddecke über ein eingeschlitztes Stahlteil. Als Auflager für das Stahlbeton-Joch wird auf der inneren Flurwand und in der Giebelwand ein Betonpolster eingebaut.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Nachtragsangebot vom 25.07.2017 der Fa. Lutz Bau GmbH aus Landsberg am Lech. Die Nachtragssumme beträgt 106.216,15 Euro. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Nachtragsangebot zu genehmigen und anzunehmen ist.