Betreff
Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Bahn“
Vorlage
01/2017/0911
Aktenzeichen
6311 04-21601
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Siehe Beschluss vom 05.04.2017 TOP 17, sowie Bekanntmachung vom 06.04.2017

 

Beschluss:

 

Der Öffentliche Feld- und Waldweg „An der Bahn“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit Wirkung vom 01.08.2017 teilweise eingezogen, d.h., einem Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Bahn“ wird die Eigenschaft eines öffentlichen Feld- und Waldweges entzogen.

 

Die einzuziehende Strecke beginnt bei der Ortsstraße „An den Linden“ an der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 1294/64 Gemarkung Denklingen und endet auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen.

Die verbleibende Strecke - Anfangspunkt auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen (km 0,000) bis Endpunkt Gemeindegrenze Leeder an der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1279 Gemarkung Denklingen (km 0,607) - stellt den neuen öffentlichen Feld- und Waldweg „An der Bahn“ dar.

 

Begründung: Die einzuziehende Strecke ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes „An der Obstwiese“ geworden.

 

Beim dreimonatigen Anhörungsverfahren sind keine Eingänge zu verzeichnen gewesen.