Sachverhalt:
Siehe Beschluss vom 05.04.2017 TOP 17, sowie Bekanntmachung vom 06.04.2017
Beschluss:
Der Öffentliche Feld- und Waldweg „An der Bahn“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit Wirkung vom 01.08.2017 teilweise eingezogen, d.h., einem Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Bahn“ wird die Eigenschaft eines öffentlichen Feld- und Waldweges entzogen.
Die einzuziehende Strecke beginnt bei der Ortsstraße „An den Linden“ an der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 1294/64 Gemarkung Denklingen und endet auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen.
Die verbleibende Strecke - Anfangspunkt auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen (km 0,000) bis Endpunkt Gemeindegrenze Leeder an der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1279 Gemarkung Denklingen (km 0,607) - stellt den neuen öffentlichen Feld- und Waldweg „An der Bahn“ dar.
Begründung: Die einzuziehende Strecke ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes „An der Obstwiese“ geworden.
Beim dreimonatigen Anhörungsverfahren sind keine Eingänge zu verzeichnen gewesen.