Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und zwei Doppelgaragen - Fl.Nr. 1250/3 Gemarkung Denklingen – Burghart 9
Vorlage
01/2017/0958
Aktenzeichen
6024.01-8999
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1250/3 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Eine Wohnbebauung ist nach § 4 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.