Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erweiterung des bestehenden Dachgeschosses – Fl.Nr. 1680/4 Gemarkung Denklingen – Postgasse 4
Vorlage
01/2017/0959
Aktenzeichen
6024.01-12326
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1680/4 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI).  Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits und wird im Obergeschoss erweitert.

 

Ein Antrag auf Abweichung von Art. 6 Abs. 5 BayBO wegen Unterschreitung der erforderlichen Abstandsflächen um 1,70 m² liegt vor.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.