Betreff
Bebauungsplan „Südlich der Epfacher Straße“; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2017/0971
Aktenzeichen
6102-1990
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Bebauungsplanes „Südlich der Epfacher Straße“ sind im Verfahren § 4a Abs. 3 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung des Bebauungsplanes „Südlich der Epfacher Straße“ veranlassen würde (vgl. Beschluss über die Stellungnahmen im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Südlich der Epfacher Straße“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 12.06.2017, als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.