Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Schwimm- und Löschteiches – Fl.Nr. 854 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 65
Vorlage
01/2017/0976
Aktenzeichen
6024.02-15571
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 854 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nicht privilegiert sondern ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.