Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Aufstockung einer Dreifachgarage mit einem Schuppen mit Satteldach – Fl.Nr. 355/1 Gemarkung Denklingen – Menhofer Straße 32
Vorlage
01/2017/0981
Aktenzeichen
6024.01-4218
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 355/1 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Garage ist nach § 12 BauNVO und er Schuppen nach § 14 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Garage besteht bereits und soll aufgestockt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.  

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.