Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
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11 |
Kanalsanierungsmaßnahmen in Epfach und in
Denklingen |
Sachverhalt:
Alle 3 Jahre wird ein Teil der Kanalleitungen der Gemeinde Denklingen
durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden einer
eingehenden Sichtprüfung unterworfen. Das geschieht durch eine Kamarabefahrung.
Der bis zur nächsten Kamarabefahrung im Kalenderjahr 2019 zur Verfügung
stehende Zeitraum ist dafür zu nutzen, dass die festgestellten Schäden
gesichtet, bewertet und saniert werden.
Deshalb steht nun die Sichtung und Bewertung der Schäden an. Es liegt
hierzu dieser Beschlussvorlage ein diesbezügliches Angebot der
Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vom 12.06.2017, Az. CMUE/JRIE
Prj.-Nr. 117331 anzunehmen ist, soweit es die Sichtung und Bewertung und die
Erarbeitung eines Sanierungsvorschlages mit Kostenschätzung betrifft.
Der auch angebotene Ingenieurvertrag über die Begleitung der
Sanierungsausführung (vor allem Ausschreibung und Überwachung) ist dem
Gemeinderat erst zur Entscheidung vorzulegen, nachdem der Sanierungsvorschlag
mit Kostenschätzung übergeben worden ist.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
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12 |
Bürger- und Vereinszentrum -
Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über einen Teil des
Flurstücks 2836 der Gemarkung Denklingen |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in
Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 724/2017 wird genehmigt. Abschrift
der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
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13 |
Bürger- und Vereinszentrum -
Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über die Flurstücke
2856 und 2856/1 der Gemarkung Denklingen |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in
Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 725/2017 wird genehmigt. Abschrift
der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
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14 |
Bürger- und Vereinszentrum -
Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über das Flurstück
2857 der Gemarkung Denklingen |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in
Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 722/2017 wird genehmigt. Abschrift
der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
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15 |
Bürger- und Vereinszentrum -
Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über das Flurstück
2835 der Gemarkung Denklingen |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in
Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 723/2017 wird genehmigt. Abschrift
der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
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16 |
Neues Rathaus Denklingen - Ergänzung zum
Ingenieurvertrag mit den Stich Ingenieuren aus Peißenberg vom
23.10.15/12.11.15 |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Denklingen erklärte sich mündlich bereit, die Bauleitung
für die Beleuchtung anders zu ordnen: Im Angebot hatte Herr Tropp hier
Regieleistungen angesetzt. Die örtliche Bauleitung sollte aus Tropp’s Sicht nun
vom Ingenieurbüro Stich durchgeführt werden. Das wäre sicherlich ein geringerer
Aufwand. Er könne sich auf Folgendes beschränken: Eine künstlerische Oberleitung,
Einweisung der Firma, gelegentliche Baustellenbesuche als Qualitätssicherung,
Rückfragen von der Baustelle, Mitwirken bei der Abnahme.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Ingenieurvertrages gemäß
Angebot der Ingenieure Stich aus Peißenberg vom 19.06.2017 zu.
Abstimmung: Ja 11 Nein 1
Anwesend 12
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21 |
Instandsetzung der Ortsstraße Wangergasse
in Epfach - Genehmigung des Ingenieurvertrages |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten
durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling
‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
WipflerPLAN / Köpf, Planungsgesellschaft mbH, Fraunhoferstraße 22,
82152 Planegg, vertreten durch
Herrn Prokurist Roland Kindelbacher
‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten
Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben
„Instandsetzung der Ortsstraße Wangergasse in Epfach“. Das Vertragsobjekt soll
nach Fertigstellung als Anliegerstraße genutzt werden. Die Ingenieurleistungen
sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
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22 |
Modernisierung des Gebäudes Hauptstraße 23
(Gemeinschaftseigentum) und Umbau des im Nutzungsrecht der Gemeinde
Denklingen stehenden Gebäudeteils (vorwiegend Obergeschoss und Dachgeschoss)
für eine verwendungsfähige Nutzung als Arztpraxis |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden Architektenvertrag:
Architektenvertrag
für Umbau und/oder Modernisierung eines Bestandsobjekts
(Gebäude)
zwischen
der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten
durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling
– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
Holzapfel Architekten + Innenarchitektin PartGmbB, vertreten durch
Herrn Peter Holzapfel, VIA CLAUDIA 65, 86920 Epfach
– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –
1.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 näher definierten
Architektenleistungen für das Bauvorhaben Modernisierung des Gebäudes
Hauptstraße 23 (Gemeinschaftseigentum) und Umbau des im Nutzungsrecht der
Gemeinde Denklingen stehenden Gebäudeteils (vorwiegend Obergeschoss und
Dachgeschoss) für eine verwendungsfähige Nutzung als Arztpraxis.
Die Architektenleistungen dienen einer Umbaumaßnahme gem. § 2 Abs. 5
HOAI, bei der durch wesentliche Eingriffe in Konstruktion oder Bestand das
vorhandene Objekt umgestaltet wird.
Die Architektenleistungen dienen auch einer Modernisierung gem. § 2
Abs. 6 HOAI, bei der der Gebrauchswert des vorhandenen Objekts durch die
baulichen Maßnahmen nachhaltig erhöht und das Objekt modernisiert wird.
Durch die geplante Baumaßnahme wird in den Bestandsbau eingegriffen.
Die genaue Bauqualität des Bestands lässt sich im Detail erst im Zuge der
Baudurchführung feststellen. Den Parteien ist daher bewusst, dass sie zum einen
eine besondere Kooperationspflicht haben und dass zum anderen aufgrund der
Besonderheiten beim Bauen im Bestand derzeit nicht erkennbare zusätzliche
Baumaßnahmen und diesen folgend zusätzliche Kosten entstehen können.
Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Arztpraxis und Raiffeisenbank
genutzt werden. Die Architektenleistungen sind auf diesen Nutzungszweck
auszurichten.
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16 |
Ausbau der Kreisstraße LL 16 im Dorfgebiet
Denklingen - Erneuerung der Wasserleitung - Genehmigung des
Ingenieurvertrages |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den dieser Beschlussvorlage beiliegenden
Ingenieurvertrag zwischen der Gemeinde Denklingen und der Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG aus Neusäß für das Bauvorhaben
„Erneuerung der Wasserleitung im Rahmen des Ausbaues der Kreisstraße LL 16 im
Dorfgebiet Denklingen“.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
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17 |
Ausbau der Kreisstraße LL 16 im Dorfgebiet
Denklingen - Kanalzustandsbewertung |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Straßenbauplanungen tauchte die Frage auf, wie die
Straßenentwässerung zu bewerkstelligen ist, d.h., wohin das
Niederschlagswasser, das auf der Fahrbahn anfällt, zu entsorgen ist. Eine
Möglichkeit wäre, dies in den gemeindlichen Regenwasserkanal einzuleiten. Dazu
muss dieser überall vorhanden, die notwendige hydraulische Größe und
weitestgehend intakt sein.
Des Weiteren musste die Fragen geklärt werden, ob die bestehenden
Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle im Hinblick darauf, dass die neue Straße
nicht bald wieder aufgerissen werden soll, auswechslungsbedürftig sind.
Die Ergebnisse der TV-Untersuchung liegen nun vor. Diese sind noch
nicht bewertet.
Deshalb steht nun die Sichtung und Bewertung der Schäden an. Es liegt
hierzu dieser Beschlussvorlage ein diesbezügliches Angebot der
Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vom 21.08.2017, Az. KSCH/JWAL
Prj.-Nr. 117439 anzunehmen ist, soweit es die Kanalzustandsbewertung (Punkt 1)
betrifft. Das muss für den gesamten Planungsbereich durchgeführt werden.
Die auch angebotenen Ingenieurverträge über die Kanalsanierung (Kommt
nur für die Bereiche zum Tragen, wo das Ergebnis der Kanalzustandsbewertung
eine grabenlose Kanalsanierung vorsieht) und über den Kanalneubau (Kommt nur
für die Bereiche zum Tragen, wo das Ergebnis der Kanalzustandsbewertung einen
Kanalneubau vorsieht) ist dem Gemeinderat erst zur Entscheidung vorzulegen,
nachdem der Sanierungsvorschlag mit Kostenschätzung übergeben worden ist.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12