Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2017/0995
Aktenzeichen
0241-21392
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

TOP  11

Kanalsanierungsmaßnahmen in Epfach und in Denklingen

 

Sachverhalt:

 

Alle 3 Jahre wird ein Teil der Kanalleitungen der Gemeinde Denklingen durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden einer eingehenden Sichtprüfung unterworfen. Das geschieht durch eine Kamarabefahrung.

 

Der bis zur nächsten Kamarabefahrung im Kalenderjahr 2019 zur Verfügung stehende Zeitraum ist dafür zu nutzen, dass die festgestellten Schäden gesichtet, bewertet und saniert werden.

 

Deshalb steht nun die Sichtung und Bewertung der Schäden an. Es liegt hierzu dieser Beschlussvorlage ein diesbezügliches Angebot der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vor.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vom 12.06.2017, Az. CMUE/JRIE Prj.-Nr. 117331 anzunehmen ist, soweit es die Sichtung und Bewertung und die Erarbeitung eines Sanierungsvorschlages mit Kostenschätzung betrifft.

 

Der auch angebotene Ingenieurvertrag über die Begleitung der Sanierungsausführung (vor allem Ausschreibung und Überwachung) ist dem Gemeinderat erst zur Entscheidung vorzulegen, nachdem der Sanierungsvorschlag mit Kostenschätzung übergeben worden ist.

 

 

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  12

Bürger- und Vereinszentrum - Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über einen Teil des Flurstücks 2836 der Gemarkung Denklingen

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 724/2017 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  13

Bürger- und Vereinszentrum - Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über die Flurstücke 2856 und 2856/1 der Gemarkung Denklingen

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 725/2017 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  14

Bürger- und Vereinszentrum - Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über das Flurstück 2857 der Gemarkung Denklingen

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 722/2017 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  15

Bürger- und Vereinszentrum - Verbriefungsanerkenntnis - Annahme des Verkaufsangebots über das Flurstück 2835 der Gemarkung Denklingen

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 13.06.2017, URNr. K 723/2017 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  16

Neues Rathaus Denklingen - Ergänzung zum Ingenieurvertrag mit den Stich Ingenieuren aus Peißenberg vom 23.10.15/12.11.15

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Denklingen erklärte sich mündlich bereit, die Bauleitung für die Beleuchtung anders zu ordnen: Im Angebot hatte Herr Tropp hier Regieleistungen angesetzt. Die örtliche Bauleitung sollte aus Tropp’s Sicht nun vom Ingenieurbüro Stich durchgeführt werden. Das wäre sicherlich ein geringerer Aufwand. Er könne sich auf Folgendes beschränken: Eine künstlerische Oberleitung, Einweisung der Firma, gelegentliche Baustellenbesuche als Qualitätssicherung, Rückfragen von der Baustelle, Mitwirken bei der Abnahme.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Ingenieurvertrages gemäß Angebot der Ingenieure Stich aus Peißenberg vom 19.06.2017 zu.

 

 

 

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 1  Anwesend 12 

 

 

TOP  21

Instandsetzung der Ortsstraße Wangergasse in Epfach - Genehmigung des Ingenieurvertrages

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Verkehrsanlagen

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

WipflerPLAN / Köpf, Planungsgesellschaft mbH, Fraunhoferstraße 22, 82152 Planegg, vertreten durch

Herrn Prokurist Roland Kindelbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben
„Instandsetzung der Ortsstraße Wangergasse in Epfach“. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Anliegerstraße genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

TOP  22

Modernisierung des Gebäudes Hauptstraße 23 (Gemeinschaftseigentum) und Umbau des im Nutzungsrecht der Gemeinde Denklingen stehenden Gebäudeteils (vorwiegend Obergeschoss und Dachgeschoss) für eine verwendungsfähige Nutzung als Arztpraxis

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Architektenvertrag:

 

Architektenvertrag

für Umbau und/oder Modernisierung eines Bestandsobjekts

(Gebäude)

 

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt –

 

und

 

Holzapfel Architekten + Innenarchitektin PartGmbB, vertreten durch Herrn Peter Holzapfel, VIA CLAUDIA 65, 86920 Epfach

– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 näher definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben Modernisierung des Gebäudes Hauptstraße 23 (Gemeinschaftseigentum) und Umbau des im Nutzungsrecht der Gemeinde Denklingen stehenden Gebäudeteils (vorwiegend Obergeschoss und Dachgeschoss) für eine verwendungsfähige Nutzung als Arztpraxis.

 

Die Architektenleistungen dienen einer Umbaumaßnahme gem. § 2 Abs. 5 HOAI, bei der durch wesentliche Eingriffe in Konstruktion oder Bestand das vorhandene Objekt umgestaltet wird.

 

Die Architektenleistungen dienen auch einer Modernisierung gem. § 2 Abs. 6 HOAI, bei der der Gebrauchswert des vorhandenen Objekts durch die baulichen Maßnahmen nachhaltig erhöht und das Objekt modernisiert wird. 

 

Durch die geplante Baumaßnahme wird in den Bestandsbau eingegriffen. Die genaue Bauqualität des Bestands lässt sich im Detail erst im Zuge der Baudurchführung feststellen. Den Parteien ist daher bewusst, dass sie zum einen eine besondere Kooperationspflicht haben und dass zum anderen aufgrund der Besonderheiten beim Bauen im Bestand derzeit nicht erkennbare zusätzliche Baumaßnahmen und diesen folgend zusätzliche Kosten entstehen können.

Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Arztpraxis und Raiffeisenbank genutzt werden. Die Architektenleistungen sind auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

TOP  16

Ausbau der Kreisstraße LL 16 im Dorfgebiet Denklingen - Erneuerung der Wasserleitung - Genehmigung des Ingenieurvertrages

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den dieser Beschlussvorlage beiliegenden Ingenieurvertrag zwischen der Gemeinde Denklingen und der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG aus Neusäß für das Bauvorhaben „Erneuerung der Wasserleitung im Rahmen des Ausbaues der Kreisstraße LL 16 im Dorfgebiet Denklingen“.

 

 

 

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  17

Ausbau der Kreisstraße LL 16 im Dorfgebiet Denklingen - Kanalzustandsbewertung

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Straßenbauplanungen tauchte die Frage auf, wie die Straßenentwässerung zu bewerkstelligen ist, d.h., wohin das Niederschlagswasser, das auf der Fahrbahn anfällt, zu entsorgen ist. Eine Möglichkeit wäre, dies in den gemeindlichen Regenwasserkanal einzuleiten. Dazu muss dieser überall vorhanden, die notwendige hydraulische Größe und weitestgehend intakt sein.

 

Des Weiteren musste die Fragen geklärt werden, ob die bestehenden Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle im Hinblick darauf, dass die neue Straße nicht bald wieder aufgerissen werden soll, auswechslungsbedürftig sind.

 

Die Ergebnisse der TV-Untersuchung liegen nun vor. Diese sind noch nicht bewertet.

 

Deshalb steht nun die Sichtung und Bewertung der Schäden an. Es liegt hierzu dieser Beschlussvorlage ein diesbezügliches Angebot der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vor.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß vom 21.08.2017, Az. KSCH/JWAL Prj.-Nr. 117439 anzunehmen ist, soweit es die Kanalzustandsbewertung (Punkt 1) betrifft. Das muss für den gesamten Planungsbereich durchgeführt werden.

 

Die auch angebotenen Ingenieurverträge über die Kanalsanierung (Kommt nur für die Bereiche zum Tragen, wo das Ergebnis der Kanalzustandsbewertung eine grabenlose Kanalsanierung vorsieht) und über den Kanalneubau (Kommt nur für die Bereiche zum Tragen, wo das Ergebnis der Kanalzustandsbewertung einen Kanalneubau vorsieht) ist dem Gemeinderat erst zur Entscheidung vorzulegen, nachdem der Sanierungsvorschlag mit Kostenschätzung übergeben worden ist.

 

 

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12