Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage hinsichtlich der Errichtung eines Zweifamilienhauses auf der Nordwestfläche des Flurstücks 1551 der Gemarkung Denklingen (Am Vogelherd 10)
Vorlage
01/2017/1001
Aktenzeichen
6024.01-12742
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Nordwestfläche des Flurstücks 1551 der Gemarkung Denklingen wurde eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit 2 Vollgeschossen und einer Wohnfläche von 275 m² beantragt.

 

Die Errichtung bzw. Nutzungsänderung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Wohngebäude sind nach der Baunutzungsverordnung zulässig.

 

Auch das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.