Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Straßenüberbrückung für Fußgänger – Fl.Nr. 1831 Gemarkung Denklingen – Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße 6
Vorlage
01/2017/1005
Aktenzeichen
6024.01-27718
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1831 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“, für den die Aufstellung beschlossen wurde (§ 33 BauGB).

Die Gebietsart entspricht hier einem Industriegebiet (GI) nach § 9 BauNVO.

Die Brücke entspricht hinsichtlich der Höhenentwicklung nicht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.