Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau einer Dachgaube und Sanierung und Dämmung des best. Daches – Fl.Nr. 27/8 Gemarkung Denklingen – Raiffeisenstraße 2
Vorlage
01/2017/1009
Aktenzeichen
6024.01-5065
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 27/8 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD).

 

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Es werden ausschließlich Änderungen am Dach vorgenommen. Das Gebäude ist bereits vorhanden.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.  

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.