Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Ausbau des ehemaligen Speichers zum Büro, sowie Einbau einer Schleppdachgaube ins bestehende Wohnhaus – Fl.Nr. 511/9 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 4
Vorlage
01/2017/1018
Aktenzeichen
6024.02-11764
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 511/9 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA).

 

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits. Es erfolgt ausschließlich ein Dachausbau.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.