Betreff
Rathaus im Gasthaus Hirsch - Spenglerarbeiten - Genehmigung des Nachtragsangebotes
Vorlage
01/2017/1027
Aktenzeichen
621-24145
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es ist die Decke über dem Kellergeschoss im Bereich der Erdüberdeckung gemäß Planung abzudichten und zu dämmen. Grundlage hierfür ist die Zeichnung D01.13. Der Aufbau erfolgt ab Rohdecke inkl. aller notwendigen Hochführungen und Randbereiche gemäß Flachdachrichtlinie. Die abgedichtete und gedämmte Fläche wird im Verlauf durch den Landschaftsbauer mit einer Speicherschutzmatte, Dränplatte und Erdüberdeckung versehen. Anzuschließen sind alle Schichten an die bauseitige "Schwarzabdichtung" bzw. Dickbeschichtung und XPS-Dämmung der aufgehenden Kellerwände. Überdeckung ab OK Dämmung ab 40 cm. Es sind keine Durchdringungen vorhanden.

 

Bauphysikalisch ist die Kellerdecke aufgrund einer geringeren Deckenneigung und einer geringen Erdüberdeckung wie ein Flachdach zu behandeln.

Das bedeutet, dass der Aufbau aus einer unteren Abdichtung plus einer druckfesten Dämmung(befahrbar) 60mm und einer oberen Abdichtungsbahn besteht. Die Drainageplatte und das Vlies soll vom Landschaftsbauer eingebaut werden (vgl. beiliegende Detailzeichnung).

 

Es entfallen entsprechend 46m² Schlemme, Abdichtung und XPS Dämmung zum Preis von ca. 5.700,-€. Die Fa. LutzBau sollte einen ähnlichen Aufbau wie den an den Wänden mit Abdichtung und Dämmung ausführen, jedoch wurde die Decke aus Gewichtsgründen nicht in WU-Beton ausgelegt sondern in Normalbeton (günstiger). Deswegen und wegen der Befahrbarkeit ist eine obere Abdichtung vorzusehen. Diese Arbeiten sind durch den Spengler auszuführen, da dieser die entsprechende Gewährleistung übernimmt.

 

Aus Gewährleistungsgründen sind diese Arbeiten nicht durch den Baumeister sondern durch den Spengler, der für solche Arbeiten ausgelegt ist, auszuführen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Nachtragsangebot vom 23.11.2017 der Fa. Nadeem aus Penzing. Die Nachtragssumme beträgt 7.293,71 Euro. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Nachtragsangebot zu genehmigen und anzunehmen ist.