Betreff
Windenergie GbR III - Beteiligung an den Kosten für das Wind- und Ertragsgutachten bzw. -prognose
Vorlage
01/2015/0212
Aktenzeichen
8615-J12-E2E5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es wird auf das Angebot des TÜV für die Erstellung eines Windgutachtens auf Grundlage der Messergebnisse Bezug genommen. In den bisher an den TÜV erteilten Aufträgen war dies bisher nicht Gegenstand. Die GbR hat dies bisher nicht in Auftrag gegeben. Die Kosten nur für das Windgutachten belaufen sich auf zusätzlich EUR 9.150,00 netto.

 

Es ist nun Beschluss darüber zu fassen, ob die Gemeinde Denklingen ein Interesse daran hat, diese Gutachten zu erhalten? Der Umfang der Leistungen ist ebenfalls aus dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden Unterlagen ersichtlich.

 

Üblicherweise wird bei Windprojekten als Abschluss der Windmessung ein solches Gutachten beauftragt, um eine Verkörperung der Messergebnisse zu erhalten. Diese würden in das Eigentum der Gemeinde Denklingen übergeführt werden. Die über 1 Jahr gesammelten Messdaten sind wenig aussagekräftig, wenn nicht darauf beruhend ein Ertragsgutachten angefertigt wird.

 

Die Gemeinde Fuchstal wird, da sie das Windprojekt weiterführt, in jedem Fall das Ertragsgutachten in Auftrag geben. Auch für die Gemeinde Denklingen wären die Schlüsse aus den Windmessungen sehr aufschlussreich und würden einen sinnvollen Abschluss der Windmessungen darstellen. Die diesbezüglichen Kosten betragen EUR 4.575,00 netto.

Beschluss:

 

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