Sachverhalt:
Es
wird auf das Angebot des TÜV für die Erstellung eines Windgutachtens auf Grundlage der Messergebnisse Bezug genommen. In den
bisher an den TÜV erteilten Aufträgen war dies bisher nicht Gegenstand. Die GbR
hat dies bisher nicht in Auftrag gegeben. Die Kosten nur für das Windgutachten
belaufen sich auf zusätzlich EUR 9.150,00 netto.
Es ist nun Beschluss
darüber zu fassen, ob die Gemeinde Denklingen ein Interesse daran hat, diese
Gutachten zu erhalten? Der Umfang der Leistungen ist ebenfalls aus dem dieser
Beschlussvorlage beiliegenden Unterlagen ersichtlich.
Üblicherweise wird bei
Windprojekten als Abschluss der Windmessung ein solches Gutachten beauftragt,
um eine Verkörperung der Messergebnisse zu erhalten. Diese würden in das
Eigentum der Gemeinde Denklingen übergeführt werden. Die über 1 Jahr
gesammelten Messdaten sind wenig aussagekräftig, wenn nicht darauf beruhend ein
Ertragsgutachten angefertigt wird.
Die Gemeinde Fuchstal wird, da sie das Windprojekt weiterführt, in jedem Fall das Ertragsgutachten in Auftrag geben. Auch für die Gemeinde Denklingen wären die Schlüsse aus den Windmessungen sehr aufschlussreich und würden einen sinnvollen Abschluss der Windmessungen darstellen. Die diesbezüglichen Kosten betragen EUR 4.575,00 netto.
Beschluss:
---