Sachverhalt:
Am 13.01.2014 wurde
das Bürgerbegehren „Wald Windkraft Wahnsinn“ bei der Gemeinde Denklingen
eingereicht. Dabei wurden die Unterschriftenlisten im Original übergeben. Es
haben 897 Personen unterschrieben. Mit diesem Bürgerbegehren wird ein
Bürgerentscheid folgenden Inhalts beantragt:
„Sind Sie dafür, dass keine weiteren Beschlüsse und Pläne bzgl.
der Projektplanung „Windpark der Gemeinde Denklingen" gefasst werden und kein
weiteres Geld der Gemeinde und somit der
Bürger dafür ausgegeben wird, sowie keine weiteren vertraglichen Bindungen
eingegangen werden bis
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die Windmessung abgeschlossen ist,
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die Ergebnisse des Raumordnungsverfahren vorliegen,
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die Abstandsregelung der Windkraftanlagen zur nächsten
Wohnbebauung geregelt ist,
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die zukünftige EEG-Umlage durch die Regierung festgelegt worden ist.“
Als Begründung wurde angeführt:
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Der Sachsenrieder Forst muss in seiner
ursprünglichen Form für Natur und Mensch erhalten bleiben. Wenn die Bagger kommen ist es
zu spät.
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Der Windpark birgt ein finanzielles Risiko, welches
nicht abschätzbar ist.
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Die Ergebnisse der Windmessung und die zukünftige
EEG-Umlage, die derzeit noch nicht zur Verfügung stehen, sind die Grundlagen für eine solide
Wirtschaftlichkeitsberechnung.
- Bayemweit
liegen alle Projekte der Windkraft betreffend auf Eis
Bezüglich
zu den möglichen Zeitpunkten für einen Bürgerentscheid wird auf die
Ausführungen beim Bürgerbegehren „Rathaus-STOP“ verwiesen und auf den
diesbezüglichen Schriftverkehr mit der Bürgerinitiative verwiesen.
Beschluss:
Das Bürgerbegehren ist zulässig. Der diesbezügliche Bürgerentscheid ist am Sonntag, 04.05.2014 durchzuführen. Zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid wird der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann, zu seiner Stellvertreterin Birgit Jost, berufen.