Betreff
Bürgerbegehren "Wald Windkraft Wahnsinn"
Vorlage
01/014/0023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 13.01.2014 wurde das Bürgerbegehren „Wald Windkraft Wahnsinn“ bei der Gemeinde Denklingen eingereicht. Dabei wurden die Unterschriftenlisten im Original übergeben. Es haben 897 Personen unterschrieben. Mit diesem Bürgerbegehren wird ein Bürgerentscheid folgenden Inhalts beantragt:

 

„Sind Sie dafür, dass keine weiteren Beschlüsse und Pläne bzgl. der Projektplanung „Windpark der Gemeinde Denklingen" gefasst werden und kein weiteres Geld der Gemeinde und somit der Bürger dafür ausgegeben wird, sowie keine weiteren vertraglichen Bindungen eingegangen werden bis

·             die Windmessung abgeschlossen ist,

·             die Ergebnisse des Raumordnungsverfahren vorliegen,

·             die Abstandsregelung der Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung geregelt ist,

·             die zukünftige EEG-Umlage durch die Regierung festgelegt worden ist.“

 

Als Begründung wurde angeführt:

·         Der Sachsenrieder Forst muss in seiner ursprünglichen Form für Natur und Mensch erhalten bleiben. Wenn die Bagger kommen ist es zu spät.

·         Der Windpark birgt ein finanzielles Risiko, welches nicht abschätzbar ist.

·         Die Ergebnisse der Windmessung und die zukünftige EEG-Umlage, die derzeit noch nicht zur Verfügung stehen, sind die Grundlagen für eine solide Wirtschaftlichkeitsberechnung.

  • Bayemweit liegen alle Projekte der Windkraft betreffend auf Eis

 

Bezüglich zu den möglichen Zeitpunkten für einen Bürgerentscheid wird auf die Ausführungen beim Bürgerbegehren „Rathaus-STOP“ verwiesen und auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit der Bürgerinitiative verwiesen.

 

Beschluss:

 

Das Bürgerbegehren ist zulässig. Der diesbezügliche Bürgerentscheid ist am Sonntag, 04.05.2014 durchzuführen. Zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid wird der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann, zu seiner Stellvertreterin Birgit Jost, berufen.