Betreff
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2015/0229
Aktenzeichen
0241-W14-093F
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

 

 

TOP  5

Geplantes Bürger- und Vereinsheim - Start des VOF-Verfahrens

 

Sachverhalt:

 

Um bei diesem Projekt, das ohnehin umfangreiche Vorarbeiten beansprucht, keine Verzögerung eintreten zu lassen, ist nun der Beschluss darüber notwendig, welche Art des VOF-Verfahrens gewählt wird.

 

Die rechtliche Lage ergibt eine nicht sehr ausgeprägte Entscheidungsfreiheit: Aufträge für Dienstleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) unterliegen ab dem Schwellenwert von 207.000 € gemäß EU-Recht zwingend der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und müssen europaweit ausgeschrieben werden.

 

Da bei diesem Projekt der Schwellenwert unbestritten überschritten wird (Bindung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI), müssen wir eine der vier Alternativen für ein VOF-Verfahren wählen (vgl. beiliegende Grafik). Eine Aufteilung und Vergabe einzelner Leistungsphasen hat keine Auswirkung, denn ausschlaggebend ist die Gesamtsumme des Honorars (i.d.R. ca. 10 % der Bausumme):

 

Alternative 1 (Auftragsverhandlung mit mind. 3 Bietern ohne Planung): Diese Alternative kann für uns nicht in Frage kommen, weil keine Vorplanung abgegeben werden muss. Außerdem ist dieses Verfahren mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit verbunden, zumal die EU-Bekanntmachung und das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren vorgeschaltet werden muss.

 

Alternative 2 (Auftragsverhandlung mit mind. 3 Bietern mit Planung): Diese Alternative kann für uns nicht in Frage kommen, weil zwar eine Vorplanung abgegeben werden muss, aber die Kosten zu hoch sind. Außerdem ist auch dieses Verfahren mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit verbunden, zumal die EU-Bekanntmachung und das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren vorgeschaltet werden muss.

 

Alternative 4 (Offener Wettbewerb): Dieses Verfahren kommt nur bei großen Projekten (z.B. Landesgartenschau) zur Anwendung.

 

Alles spricht für Alternative 3 (Nichtoffener Wettbewerb) mit den Verfahrensstufen EU-Bekanntmachung, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, nichtoffener Wettbewerb, Auftragsverhandlung, Information: Diese Alternative ist rechtssicher und wir bekommen die beste Planung mit dem besten Architekten.

 

Eine ausführlichere Darstellung nebst Begründung wird durch den bei der Sitzung anwesenden Herrn Voitl von der Bayerischen Architektenkammer, Referent Vergabe und Wettbewerb, geschehen.

 

Das für die Realisierung des Projektes „Bürger- und Vereinsheim Denklingen“ notwendige VOF-Verfahren wird durch einen sogenannten nichtoffenen Wettbewerb auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der beteiligten Vereine (Vorstandschaft VfL, Schützenverein Frohsinn, Landjugend), ein geeignetes Büro für die Begleitung durch dieses Verfahren zu finden und einen diesbezüglichen Auftragsbeschluss durch den Gemeinderat vorzubereiten.

 

Abstimmung:          Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

 

 

 

TOP  8

Anlegung eines befestigten Weges im alten Friedhof Denklingen zwischen dem Kirchenplatz am Leichenhaus und dem Kircheneingang - Genehmigung des Architektenvertrages

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Denklingen plant, einen befestigten Weg im alten Friedhof Denklingen zwischen dem Kirchenplatz am Leichenhaus und dem Kircheneingang anzulegen. Als nächster Schritt ist der Abschluss eines Architektenvertrages notwendig.

 

 

Beschluss:

 

Folgender Architektenvertrag wird genehmigt:

 

Architektenvertrag 

für Freianlagen

zwischen

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG" genannt –

und

Landschaftsarchitekturbüro
Büro Freiraum Johann Berger, Oberer Graben 3a, 85354 Freising

– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN" genannt –

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

 

 

 

 

TOP  9

Erwerb einer Teilfläche von Flurstück 146/4 der Gemarkung Denklingen durch Erich Schleich - Verbriefungsanerkenntnis

 

Sachverhalt:

 

  • Beiliegender Beschlussauszug
  • Beiliegender Lageplan

 

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Krafka in Landsberg am Lech vom 08.10.2014, URNr. K 1155/2014/WE wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

 

 

 

TOP  7

Verbriefungsanerkenntnis - Kaufvertrag mit der Fa. F.X. Schießl Bauunternehmen GmbH

 

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat fasste am 28.05.2014 folgenden Beschluss:

 

 

 

TOP  10

Antrag der F.X. Schießl GmbH auf Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 1279/1 der Gemarkung Denklingen

 

Sachverhalt:

 

Der Geschäftsführer der F.X. Schießl GmbH stellte folgenden Antrag: „Hiermit beantrage ich die im beiliegenden Plan rot dargestellte Teilfläche der Flurnummer 1279/1 von der Gemeinde zu erwerben. Als Planungsgrundlage für die Ankaufsfläche wurde die Grenzflucht und Gehwegsbreite des Gehweges entlang des nördlichen Grundstückes mit der Flurnummer 1297/5 angenommen. Die Größe der dargestellten Ankaufsfläche ist ca. 100 qm. Durch die verbleibende öffentliche Fläche ist die Fortführung des bestehenden Gehweges in der vorhandenen Breite gewährleistet. Bei Rückfragen stehe ich ihnen natürlich gerne zur Verfügung.“

 

Auf den mit dem Antrag vorgelegten Lageplan mit Roteintragung des beantragten Kaufgegenstandes wird verwiesen.

 

Da die Fläche zu einem Bauplatz zugemessen werden soll, ist zumindest der Einheimischenpreis in Höhe von 89,50 EUR / m² gerechtfertigt.

 

Der Bauausschuss besichtigte vor der Sitzung die Angelegenheit vor Ort.

 

Beschluss:

 

Der Verkauf ist gemäß den o. a. Ausführungen durchzuführen. Die Nebenkosten (Vermessung, Notar, Grundbuchamt) hat der Käufer zu tragen.

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

  

 

Am 07.11.2014 fand nun der diesbezügliche Beurkundungstermin bei einem Notariat statt.

 

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde der Notare Kuhn und Regensburger in Landsberg am Lech vom 07.11.2014, URNr. A 2580/2014 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:          Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  9

Zweite Phase der Verbesserung der Breitbandversorgung - Annahme des Angebots des Büros IK-T vom 30.10.2014, Az. DENKLING05-1

 

Sachverhalt:

 

  • Mandatos – Startseite – 2 Breitbanddokumente:
    • Planungsergebnisse
    • Notwendige Verfahrensschritte
  • Der Gemeinderat hat sich in der vorbereitenden diesbezüglichen Aussprache ohne Protokollführung mit den beiden Dokumenten einverstanden gezeigt.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot des Büros IK-T aus Regensburg vom 30.10.2014, Az. DENKLING05-1 und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist.

 

 

Abstimmung:          Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  11

Privatrechtliche Nutzungsgenehmigung des gemeindlichen Ziegelstadelwaldes zum Betrieb eines Waldkindergartens

 

Sachverhalt:

 

Beiliegende Dokumente:

  • Vorgang bis zum Antrag vom 12.11.2014
  • Antrag vom 12.11.2014

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den beiliegenden Dokumenten und beschließt, dass die privatrechtliche Genehmigung zur Nutzung des gemeindlichen Ziegelstadelwaldes zum Betrieb eines Waldkindergartens antragsgemäß zu erteilen und dass in den Nutzungsvertrag aufzunehmen ist, dass der für diese Nutzung vorgesehene Bereich im Wald kenntlich zu machen ist.

 

 

Abstimmung:          Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  12

Realisierung eines neuen Wasserschutzgebiets Denklingen - Nächster Schritt: Beauftragung eines anderen Ingenieurbüros

 

Sachverhalt:

 

Der letzte Sachstand ist aus der beiliegenden Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 02.09.2014 gut ersichtlich. Da für die Realisierung eines neuen Wasserschutzgebietes in Denklingen noch weitere ingenieurmäßige Arbeiten notwendig sind und das bisher tätige Büro GeoUmweltTeam (GUT) aus Marktoberdorf nicht mehr das Vertrauen der Beteiligten genießt, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, das Verfahren mit einem anderen Büro zu Ende zu führen. Mithin wurde beiliegendes Angebot der HydroConsult GmbH aus Augsburg eingeholt. Die HydroConsult GmbH genießt das Vertrauen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und hatte bereits Kontakt mit der Gemeindeverwaltung Denklingen, als es vor kurzem Unterlagen für ein wasserrechtliches Verfahren im Auftrag der Fa. Hirschvogel benötigte.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der HydroConsult GmbH vom 11.11.2014, Nr. A 14-426 über die Ausarbeitung von noch notwendigen Antragsunterlagen für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Denklingen und beschließt, dass dieses anzunehmen ist. Die Gemeinde Denklingen ist gewillt, möglichst bald das Wasserschutzgebiet erlassen zu lassen, zumal damit die derzeit bestehende Allgemeinverfügung obsolet wird. Des Weiteren nimmt der Gemeinderat Kenntnis von den anstehenden notwendigen weiteren Bohrungen. Nach einer entsprechenden Ausschreibung wird die Auftragsvergabe im Gemeinderat behandelt werden; hierfür ist mit ca. 40.000 € zu rechnen (Telefonische Auskunft HydroConsult). Für die noch zukünftig einzurechnenden Kosten kommen zu diesem Betrag noch das Honorar der HydroConsult GmbH und die behördlichen Kosten hinzu.

 

 

Abstimmung:          Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

 

 

 

 

TOP  1

Bürger- und Vereinsheim, Sportgelände - Vorbereitung des VOF-Verfahrens mit notwendigem Architektenwettbewerb: Festlegung des verfahrensbetreuenden Architekturbüros

 

Sachverhalt:

 

In dieser Sitzung des Gemeinderats wird das Gremium durch jeweils 2 Vertreter der 4 beteiligten Vereine erweitert. Dabei haben diese Vereinsvertreter Rede- und Beratungsrecht.

 

Es ist folgender Beschluss des Gemeinderates gegeben: Das für die Realisierung des Projektes „Bürger- und Vereinsheim Denklingen“ notwendige VOF-Verfahren wird durch einen sogenannten nichtoffenen Wettbewerb auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Büro für die Begleitung durch dieses Verfahren zu finden und einen diesbezüglichen Auftragsbeschluss durch den Gemeinderat vorzubereiten.“

 

Ziel der am 26.11.2014 stattfindenden Gremiumssitzung ist es, das verfahrensbetreuende Architekturbüro zu finden. Dazu haben sich letztendlich 5 Büros beworben. Die dazu gehörenden Angebote sind in Mandatos veröffentlicht. Die Auswertung dieser Angebote auf ihre Vergleichbarkeit ist noch nicht erfolgt. Die notwendigen Verfahrensschritte und deren Umfang werden ohnehin erst festgelegt werden. Mithin fallen bestimmte angebotene Module einfach weg oder kommen hinzu. Die preisliche Ausrichtung eines jeden Büros ist aber aufgrund der vorliegenden Angebote schon möglich.

 

Da aber die Kosten bei einem verfahrensbetreuenden Büro nicht das einzig ausschlaggebende Kriterium sein dürfen, werden alle 5 Büros zu einer Vorstellung im Gemeinderat eingeladen, sodass sich folgender Ablauf abzeichnet:

 

  1. Vorstellung Büro 1 (20 Minuten)
  2. Aussprache mit dem Gremium mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen (15 Minuten)
  3. Nachbetrachtung ohne dem/die Vertreter dieses Büros (ca. 10 Minuten)
  4. Wiederholung der Punkte 1 – 3 für die anderen 4 Büros
  5. Beschlussvorbereitende Aussprache
  6. Beschluss Gemeinderat

 

Reihenfolge der Vorstellungen:

 

  1. 17.10 Uhr: www.bgsm.de per skype
  2. 18.00 Uhr: www.haendel-junghans.de
  3. 18.50 Uhr: www.elwert-stottele.de
  4. 19.40 Uhr: www.meixner-partner.de
  5. 20.30 Uhr: www.schober-stadtplanung.de

 

 

 

Es ist das Architekturbüro Elwert-Stottele aus Ravensburg für die Begleitung und Betreuung des VOF-Verfahrens mit Architektenwettwerb zu beauftragen.

 

Abstimmung:          Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

Nach der Vorstellung der Büros und vor Beschlussfassung des Gemeinderats gaben die Teilnehmer der Gemeinderatssitzung informell und geheim folgende Empfehlung für die Gemeinderatsentscheidung ab:

 

  1. Elwert und Stottele: 15 Stimmen
  2. BGSM: 4 Stimmen
  3. Händel und Junghans; Meixner; Schober: jeweils 1 Stimme 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  10

Erwerb des Flurstücks 2524 der Gemarkung Denklingen von Frau Agathe Feldberg

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 13.11.2014, URNr. S 1129/2014 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  11

Erwerb des Flurstücks 2522 der Gemarkung Denklingen von den Ehegatten Hermann und Erna Sporer

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrik Schneider in Landsberg am Lech vom 13.11.2014, URNr. S 1130/2014 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

 

 

 

 

 

TOP  4

Neues Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung der Vereinbarung über das Leistungsbild und Honorar mit dem verfahrensbetreuenden Büro Elwert & Stottele

 

Sachverhalt:

 

Am 26.11.2014 fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: „Es ist das Architekturbüro Elwert-Stottele aus Ravensburg für die Begleitung und Betreuung des VOF-Verfahrens mit Architektenwettwerb zu beauftragen.“

 

Mithin liegt folgende Vereinbarung zur Genehmigung vor:

 

                       

 

 

                        „Vereinbarung zum

                        Leistungsbild mit Honorarangebot

 

für       Neubau Bürger- und Vereinszentrum, Denklingen

            Betreuung Vergabeverfahren Architektur nach VOF

            mit integriertem Planungswettbewerb

           

           

 

 

           

Auftraggeber:           Gemeinde Denklingen

Hauptstraße 23

86920 Denklingen

Tel.: +49 (0) 8243 9601-0

Fax: +49 (0) 8243 9601-10

e-mail: gemeinde@denklingen.de

vertreten durch:

Michael Kießling

Erster Bürgermeister

 

 

Auftragnehmer:        ELWERT & STOTTELE

            Architektur – Projektmanagement

            Raueneggstrasse 1/1

            88212 Ravensburg

            Telefon:         0751 36235-0

            Telefax:         0751 36235-11

            e-mail: mail@elwert-stottele.de

            vertreten durch:

            Prof. Ulrich Elwert

            Dipl.-Ing Architekt

 

             

           

 

Grundlagen:  Unterlagen zur Bewerbung mit Anschreiben vom 06.11.2014

            Einladung vom 14.11.2014 zur Vorstellung vor dem Gemeinderat

            am 26.11.2014

            Präsentation am 26.11.2014, Aussprache mit dem Gremium

 

 

 

Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat stimmt dieser Vereinbarung zu.

 

 

Abstimmung:          Ja 12  Nein 2  Anwesend 14 

 

 

TOP  5

Neues Bürger- und Vereinszentrum - Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft Reiser / Goslich zur Betreuung des diesbezüglich notwendigen Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung

 

Sachverhalt:

 

Parallel zum Architektenwettwerb ist es, um die Realisierung zu beschleunigen und frühzeitig betroffene öffentliche und private Belange zu berücksichtigen, sinnvoll, die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Dazu liegt beiliegendes Angebot vor.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Arbeitsgemeinschaft Reiser / Goslich (Briefkopf Reiser) vom 11.12.2014, das mit brutto 4.466,96 EUR zuzüglich Nebenkosten und Besondere Leistungen abschließt, und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist.

 

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0  Anwesend 14