Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
TOP 5 |
Geplantes
Bürger- und Vereinsheim - Start des VOF-Verfahrens |
Sachverhalt:
Um bei diesem Projekt, das ohnehin umfangreiche Vorarbeiten
beansprucht, keine Verzögerung eintreten zu lassen, ist nun der Beschluss
darüber notwendig, welche Art des VOF-Verfahrens gewählt wird.
Die rechtliche Lage ergibt eine nicht sehr ausgeprägte Entscheidungsfreiheit:
Aufträge für Dienstleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen)
unterliegen ab dem Schwellenwert von 207.000 € gemäß EU-Recht zwingend der
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und müssen europaweit
ausgeschrieben werden.
Da bei diesem Projekt der Schwellenwert unbestritten überschritten wird
(Bindung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI), müssen
wir eine der vier Alternativen für ein VOF-Verfahren wählen (vgl. beiliegende
Grafik). Eine Aufteilung und Vergabe einzelner Leistungsphasen hat keine
Auswirkung, denn ausschlaggebend ist die Gesamtsumme des Honorars (i.d.R. ca.
10 % der Bausumme):
Alternative 1 (Auftragsverhandlung mit mind. 3 Bietern ohne Planung):
Diese Alternative kann für uns nicht in Frage kommen, weil keine Vorplanung
abgegeben werden muss. Außerdem ist dieses Verfahren mit einer erheblichen
Rechtsunsicherheit verbunden, zumal die EU-Bekanntmachung und das Bewerbungs-
und Zulassungsverfahren vorgeschaltet werden muss.
Alternative 2 (Auftragsverhandlung mit mind. 3 Bietern mit Planung):
Diese Alternative kann für uns nicht in Frage kommen, weil zwar eine Vorplanung
abgegeben werden muss, aber die Kosten zu hoch sind. Außerdem ist auch dieses
Verfahren mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit verbunden, zumal die
EU-Bekanntmachung und das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren vorgeschaltet
werden muss.
Alternative 4 (Offener Wettbewerb): Dieses Verfahren kommt nur bei
großen Projekten (z.B. Landesgartenschau) zur Anwendung.
Alles spricht für Alternative 3 (Nichtoffener Wettbewerb) mit den
Verfahrensstufen EU-Bekanntmachung, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren,
nichtoffener Wettbewerb, Auftragsverhandlung, Information: Diese Alternative
ist rechtssicher und wir bekommen die beste Planung mit dem besten Architekten.
Eine ausführlichere Darstellung nebst Begründung wird durch den bei der
Sitzung anwesenden Herrn Voitl von der Bayerischen Architektenkammer, Referent
Vergabe und Wettbewerb, geschehen.
Das für die Realisierung des Projektes „Bürger- und Vereinsheim
Denklingen“ notwendige VOF-Verfahren wird durch einen sogenannten nichtoffenen
Wettbewerb auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW)
durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer
positiven Entscheidung der beteiligten Vereine (Vorstandschaft VfL,
Schützenverein Frohsinn, Landjugend), ein geeignetes Büro für die Begleitung
durch dieses Verfahren zu finden und einen diesbezüglichen Auftragsbeschluss
durch den Gemeinderat vorzubereiten.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 8 |
Anlegung
eines befestigten Weges im alten Friedhof Denklingen zwischen dem
Kirchenplatz am Leichenhaus und dem Kircheneingang - Genehmigung des
Architektenvertrages |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Denklingen plant, einen befestigten Weg im alten Friedhof
Denklingen zwischen dem Kirchenplatz am Leichenhaus und dem Kircheneingang
anzulegen. Als nächster Schritt ist der Abschluss eines Architektenvertrages
notwendig.
Beschluss:
Folgender Architektenvertrag wird genehmigt:
Architektenvertrag
für
Freianlagen
zwischen
der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23,
86920 Denklingen
– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG"
genannt –
und
Landschaftsarchitekturbüro
Büro Freiraum Johann Berger, Oberer Graben 3a, 85354 Freising
– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz
„AN" genannt –
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
TOP 9 |
Erwerb
einer Teilfläche von Flurstück 146/4 der Gemarkung Denklingen durch Erich
Schleich - Verbriefungsanerkenntnis |
Sachverhalt:
- Beiliegender
Beschlussauszug
- Beiliegender
Lageplan
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Krafka in Landsberg am Lech vom
08.10.2014, URNr. K 1155/2014/WE wird genehmigt. Abschrift der notariellen
Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
TOP 7 |
Verbriefungsanerkenntnis
- Kaufvertrag mit der Fa. F.X. Schießl Bauunternehmen GmbH |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat fasste am 28.05.2014 folgenden Beschluss:
TOP 10 |
Antrag
der F.X. Schießl GmbH auf Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 1279/1
der Gemarkung Denklingen |
Sachverhalt:
Der Geschäftsführer der F.X. Schießl GmbH stellte folgenden Antrag:
„Hiermit beantrage ich die im beiliegenden Plan rot dargestellte Teilfläche der
Flurnummer 1279/1 von der Gemeinde zu erwerben. Als Planungsgrundlage für die
Ankaufsfläche wurde die Grenzflucht und Gehwegsbreite des Gehweges entlang des
nördlichen Grundstückes mit der Flurnummer 1297/5 angenommen. Die Größe der
dargestellten Ankaufsfläche ist ca. 100 qm. Durch die verbleibende öffentliche
Fläche ist die Fortführung des bestehenden Gehweges in der vorhandenen Breite
gewährleistet. Bei Rückfragen stehe ich ihnen natürlich gerne zur Verfügung.“
Auf den mit dem Antrag vorgelegten Lageplan mit Roteintragung des
beantragten Kaufgegenstandes wird verwiesen.
Da die Fläche zu einem Bauplatz zugemessen werden soll, ist
zumindest der Einheimischenpreis in Höhe von 89,50 EUR / m² gerechtfertigt.
Der Bauausschuss besichtigte vor der Sitzung die Angelegenheit vor
Ort.
Beschluss:
Der Verkauf ist gemäß den o. a. Ausführungen durchzuführen. Die
Nebenkosten (Vermessung, Notar, Grundbuchamt) hat der Käufer zu tragen.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
Am 07.11.2014 fand nun der diesbezügliche Beurkundungstermin bei einem
Notariat statt.
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde der Notare Kuhn und Regensburger in Landsberg
am Lech vom 07.11.2014, URNr. A 2580/2014 wird genehmigt. Abschrift der
notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 9 |
Zweite
Phase der Verbesserung der Breitbandversorgung - Annahme des Angebots des
Büros IK-T vom 30.10.2014, Az. DENKLING05-1 |
Sachverhalt:
- Mandatos
– Startseite – 2 Breitbanddokumente:
- Planungsergebnisse
- Notwendige
Verfahrensschritte
- Der
Gemeinderat hat sich in der vorbereitenden diesbezüglichen Aussprache ohne
Protokollführung mit den beiden Dokumenten einverstanden gezeigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
des Büros IK-T aus Regensburg vom 30.10.2014, Az. DENKLING05-1 und beschließt,
dass dieses Angebot anzunehmen ist.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 11 |
Privatrechtliche
Nutzungsgenehmigung des gemeindlichen Ziegelstadelwaldes zum Betrieb eines
Waldkindergartens |
Sachverhalt:
Beiliegende Dokumente:
- Vorgang
bis zum Antrag vom 12.11.2014
- Antrag
vom 12.11.2014
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den beiliegenden Dokumenten und
beschließt, dass die privatrechtliche Genehmigung zur Nutzung des gemeindlichen
Ziegelstadelwaldes zum Betrieb eines Waldkindergartens antragsgemäß zu erteilen
und dass in den Nutzungsvertrag aufzunehmen ist, dass der für diese Nutzung
vorgesehene Bereich im Wald kenntlich zu machen ist.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 12 |
Realisierung
eines neuen Wasserschutzgebiets Denklingen - Nächster Schritt: Beauftragung
eines anderen Ingenieurbüros |
Sachverhalt:
Der letzte Sachstand ist aus der beiliegenden Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 02.09.2014 gut ersichtlich. Da für die
Realisierung eines neuen Wasserschutzgebietes in Denklingen noch weitere
ingenieurmäßige Arbeiten notwendig sind und das bisher tätige Büro
GeoUmweltTeam (GUT) aus Marktoberdorf nicht mehr das Vertrauen der Beteiligten
genießt, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, das Verfahren mit einem anderen
Büro zu Ende zu führen. Mithin wurde beiliegendes Angebot der HydroConsult GmbH
aus Augsburg eingeholt. Die HydroConsult GmbH genießt das Vertrauen des
Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und hatte bereits Kontakt mit der
Gemeindeverwaltung Denklingen, als es vor kurzem Unterlagen für ein
wasserrechtliches Verfahren im Auftrag der Fa. Hirschvogel benötigte.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der HydroConsult GmbH vom
11.11.2014, Nr. A 14-426 über die Ausarbeitung von noch notwendigen
Antragsunterlagen für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Denklingen
und beschließt, dass dieses anzunehmen ist. Die Gemeinde Denklingen ist
gewillt, möglichst bald das Wasserschutzgebiet erlassen zu lassen, zumal damit
die derzeit bestehende Allgemeinverfügung obsolet wird. Des Weiteren nimmt der
Gemeinderat Kenntnis von den anstehenden notwendigen weiteren Bohrungen. Nach
einer entsprechenden Ausschreibung wird die Auftragsvergabe im Gemeinderat
behandelt werden; hierfür ist mit ca. 40.000 € zu rechnen (Telefonische
Auskunft HydroConsult). Für die noch zukünftig einzurechnenden Kosten kommen zu
diesem Betrag noch das Honorar der HydroConsult GmbH und die behördlichen
Kosten hinzu.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 1 |
In
dieser Sitzung des Gemeinderats wird das Gremium durch jeweils 2 Vertreter der
4 beteiligten Vereine erweitert. Dabei haben diese Vereinsvertreter Rede- und
Beratungsrecht.
Es ist
folgender Beschluss des Gemeinderates gegeben: Das für die Realisierung des
Projektes „Bürger- und Vereinsheim Denklingen“ notwendige VOF-Verfahren wird
durch einen sogenannten nichtoffenen Wettbewerb auf der Grundlage der
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung
wird beauftragt, ein geeignetes Büro für die Begleitung durch dieses Verfahren
zu finden und einen diesbezüglichen Auftragsbeschluss durch den Gemeinderat
vorzubereiten.“
Ziel
der am 26.11.2014 stattfindenden Gremiumssitzung ist es, das
verfahrensbetreuende Architekturbüro zu finden. Dazu haben sich letztendlich 5
Büros beworben. Die dazu gehörenden Angebote sind in Mandatos veröffentlicht.
Die Auswertung dieser Angebote auf ihre Vergleichbarkeit ist noch nicht
erfolgt. Die notwendigen Verfahrensschritte und deren Umfang werden ohnehin
erst festgelegt werden. Mithin fallen bestimmte angebotene Module einfach weg
oder kommen hinzu. Die preisliche Ausrichtung eines jeden Büros ist aber
aufgrund der vorliegenden Angebote schon möglich.
Da
aber die Kosten bei einem verfahrensbetreuenden Büro nicht das einzig
ausschlaggebende Kriterium sein dürfen, werden alle 5 Büros zu einer
Vorstellung im Gemeinderat eingeladen, sodass sich folgender Ablauf abzeichnet:
- Vorstellung Büro 1 (20 Minuten)
- Aussprache mit dem Gremium mit der Möglichkeit,
Fragen zu stellen (15 Minuten)
- Nachbetrachtung ohne dem/die Vertreter
dieses Büros (ca. 10 Minuten)
- Wiederholung der Punkte 1 – 3 für die
anderen 4 Büros
- Beschlussvorbereitende Aussprache
- Beschluss Gemeinderat
Reihenfolge
der Vorstellungen:
- 17.10 Uhr: www.bgsm.de per skype
- 18.00 Uhr: www.haendel-junghans.de
- 18.50 Uhr: www.elwert-stottele.de
- 19.40 Uhr: www.meixner-partner.de
- 20.30 Uhr: www.schober-stadtplanung.de
Es ist das
Architekturbüro Elwert-Stottele aus Ravensburg für die Begleitung und Betreuung
des VOF-Verfahrens mit Architektenwettwerb zu beauftragen.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
Nach
der Vorstellung der Büros und vor Beschlussfassung des Gemeinderats gaben die
Teilnehmer der Gemeinderatssitzung informell und geheim folgende Empfehlung für
die Gemeinderatsentscheidung ab:
- Elwert und Stottele: 15 Stimmen
- BGSM: 4 Stimmen
- Händel und Junghans; Meixner; Schober:
jeweils 1 Stimme
TOP 10 |
Erwerb
des Flurstücks 2524 der Gemarkung Denklingen von Frau Agathe Feldberg |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am
Lech vom 13.11.2014, URNr. S 1129/2014 wird genehmigt. Abschrift der
notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
TOP 11 |
Erwerb
des Flurstücks 2522 der Gemarkung Denklingen von den Ehegatten Hermann und
Erna Sporer |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrik Schneider in Landsberg am
Lech vom 13.11.2014, URNr. S 1130/2014 wird genehmigt. Abschrift der
notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
TOP 4 |
Neues
Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung der Vereinbarung über das
Leistungsbild und Honorar mit dem verfahrensbetreuenden Büro Elwert &
Stottele |
Sachverhalt:
Am 26.11.2014 fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: „Es ist das
Architekturbüro Elwert-Stottele aus Ravensburg für die Begleitung und Betreuung
des VOF-Verfahrens mit Architektenwettwerb zu beauftragen.“
Mithin liegt folgende Vereinbarung zur Genehmigung vor:
„Vereinbarung
zum
Leistungsbild
mit Honorarangebot
für Neubau Bürger- und
Vereinszentrum, Denklingen
Betreuung
Vergabeverfahren Architektur nach VOF
mit integriertem
Planungswettbewerb
Auftraggeber: Gemeinde
Denklingen
Hauptstraße 23
86920 Denklingen
Tel.: +49 (0) 8243 9601-0
Fax: +49 (0) 8243 9601-10
e-mail: gemeinde@denklingen.de
vertreten durch:
Michael Kießling
Erster Bürgermeister
Auftragnehmer: ELWERT &
STOTTELE
Architektur –
Projektmanagement
Raueneggstrasse 1/1
88212 Ravensburg
Telefon: 0751 36235-0
Telefax: 0751 36235-11
e-mail:
mail@elwert-stottele.de
vertreten durch:
Prof. Ulrich Elwert
Dipl.-Ing Architekt
Grundlagen: Unterlagen zur
Bewerbung mit Anschreiben vom 06.11.2014
Einladung vom
14.11.2014 zur Vorstellung vor dem Gemeinderat
am 26.11.2014
Präsentation am
26.11.2014, Aussprache mit dem Gremium
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dieser Vereinbarung zu.
Abstimmung: Ja 12
Nein 2 Anwesend 14
TOP 5 |
Neues
Bürger- und Vereinszentrum - Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft Reiser /
Goslich zur Betreuung des diesbezüglich notwendigen Verfahrens zur
Flächennutzungsplanänderung |
Sachverhalt:
Parallel zum Architektenwettwerb ist es, um die Realisierung zu
beschleunigen und frühzeitig betroffene öffentliche und private Belange zu berücksichtigen,
sinnvoll, die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Dazu liegt
beiliegendes Angebot vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Arbeitsgemeinschaft
Reiser / Goslich (Briefkopf Reiser) vom 11.12.2014, das mit brutto 4.466,96 EUR
zuzüglich Nebenkosten und Besondere Leistungen abschließt, und beschließt, dass
dieses Angebot anzunehmen ist.
Abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14