Betreff
Dreiundzwanzigste Flächennutzungsplanänderung - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/014/0030
Aktenzeichen
6100-J14-A48A
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das geplante Vereinsheim für den VfL Denklingen, den Musikverein Denklingen und die Landjugend Denklingen kann nach Aussage des Landratsamtes Landsberg am Lech nur aufgrund eines Bebauungsplans genehmigt werden. Voraussetzung für einen Bebauungsplan ist, dass er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Die Festsetzungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplans erlauben es nicht, einen diesbezüglichen Bebauungsplan aufzustellen. Es ist also eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Im Gegensatz zum Bebauungsplan muss die Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt Landsberg am Lech genehmigt werden. Deshalb ist eine Beachtung der planungsrechtlichen Grundsätze unbedingt erforderlich. Nach Gesprächen mit dem bisher beteiligten Planer und dem Landratsamt Landsberg am Lech können diese Grundsätze nur dann gewürdigt werden, wenn eine Überplanung einer größeren Fläche stattfinden sollte. Das wiederum wirft die Frage auf, wie werden zukünftig alle betroffenen Flächen genutzt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsverbindlichen Flächenutzungsplan für das Gemeindegebiet zum dreiundzwanzigsten Mal zu ändern. Der Änderungsbereich liegt südlich des Dorfes Denklingen und umfasst das derzeitige dortige Sportgelände und Erweiterungsflächen nach Osten und nach Norden. Der Änderungsbereich ist nachfolgend farbig dargestellt:

 

20140128161132906

 

Die Flächennutzungsplanänderung soll folgendes beinhalten: Die o. a. Flächen sollen für die Sport- und Vereinsnutzung vorgesehen werden. Die bisherigen Nutzungen (Tennisplatz, Eisplatz, Fußballfeld) bleiben bestehen. Es kommt ein Vereinsheim dazu. Weiterhin sollen je nach Beschluss des Gemeinderats möglich sein: Mehrzweckhalle, Zweites Fußballfeld, Parkplätze, etc.

 

Mit dne Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.