Sachverhalt:

 

vgl. beiliegende Planfassung mit Begründung in der Fassung vom 06.12.2017 und Umweltbericht in der Fassung vom 06.12.2017

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeiteten Plan zur achtundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 06.12.2017 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 06.12.2017 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

Dieser Plan zur achtundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahme des Ingenieurbüros Buchner („Hydraulische Überprüfung des Wasserleitungsnetzes der Gemeinde Denklingen auf Grund des Löschwasserbedarfes auf dem Gelände der Firma Hirschvogel in Denklingen“ vom 24.04.2017) sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.