Betreff
Ausbau der Kreisstraße LL 16 2018 - Schmutz- und Regenwasserkanal - Genehmigung der Entwurfsplanung
Vorlage
01/2017/1038
Aktenzeichen
6312-25455
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es besteht nicht in der gesamten Leederer Straße ein Regenwasserkanal, weil dieser für die Entwässerung der Grundstücke nicht benötigt wird. Deshalb wurde im Vorfeld darüber diskutiert, ob die Gemeinde Denklingen den Regenwasserkanal für die Einleitung von Regenwasser von der Landkreis-Fahrbahn verlängern soll.

 

Die topographischen Verhältnisse lassen bei einer Überdeckung des Kanals (DN400) von 1,8 m eine Verlängerung von 125 m in der Leederer-Straße zu. Allerdings beläuft sich der gesamte verbleibende Straßenneubauabschnitt ab dem Kreuzungsbereich Leederer-Straße/Frühlingsstraße auf knapp 370 m.

 

Eine nochmalige Betrachtung der ermittelten Hydraulik im Generalentwässerungsplan (11/2007) ausgearbeitet vom Ingenieurbüro Wittke zeigt jedoch für den Bereich Frühlingsstraße/Leederer Straße eine angespannte Situation. Bei Anwendung des standardmäßigen Berechnungsregen Euler II wird deutlich, dass aufgrund der sehr flachen Gefällesituation im Gesamtgebiet bereits ohne Anschluss weiterer Niederschlagsmengen kanalaufwärts in der Ortsstraße „Burghart“ ein Überstau aus der Kanalisation eintritt. Jede weitere eingeleitete Niederschlagsmenge würde diese Situation verschärfen. Aus hydraulischer Sicht ist eine Einleitung der aus dem Straßenkörper anfallenden Regenwassermenge in das Regenwasserkanalsystem der Leederer-Straße daher nicht zu befürworten.

 

Deshalb muss die Gemeinde Denklingen dem Landkreis Landsberg am Lech darauf hinweisen, dass eine Versickerung des Niederschlagswassers (Mulde, Rigole, etc.) in Betracht gezogen werden muss. Die für die Straßenplanung durchgeführte Baugrunduntersuchung von Blasy +Mader zeigt unterhalb der Deckschichten der bestehenden Straße eine durchgehende Kiesschicht, welche eine Versickerung möglich macht.

In der Bahnhofstraße würde die Einleitung möglich sein. Die Gemeinde Denklingen wird deshalb die Regenwasserkanäle lediglich sanieren, wobei im Einleitungsbereich Folgendes gilt:

 

Der Landkreis Landsberg am Lech wird die Straßeneinläufe und die Zuleitungen zum Kanal planen und ausschreiben.

 

Die Gemeinde Denklingen wird im Rahmen dieser Baumaßnahme die bestehenden Regen- und Schmutzwasserkanäle baulich sanieren.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der dieser Beschlussvorlage beiliegenden überarbeiteten Entwurfsplanung mit Stand 15.12.2017.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung nebst Kostenberechnung einverstanden und gibt sie frei.

 

Das planende Ingenieurbüro wird gebeten, die weiteren Leistungsphasen bis zur fristgerechten Übergabe des Leistungsverzeichnisses an den Landkreis-Planer zügig voranzutreiben.