Sachverhalt:
Es besteht nicht in
der gesamten Leederer Straße ein Regenwasserkanal, weil dieser für die Entwässerung
der Grundstücke nicht benötigt wird. Deshalb wurde im Vorfeld darüber
diskutiert, ob die Gemeinde Denklingen den Regenwasserkanal für die Einleitung
von Regenwasser von der Landkreis-Fahrbahn verlängern soll.
Die topographischen
Verhältnisse lassen bei einer Überdeckung des Kanals (DN400) von 1,8 m eine
Verlängerung von 125 m in der Leederer-Straße zu. Allerdings beläuft sich der
gesamte verbleibende Straßenneubauabschnitt ab dem Kreuzungsbereich
Leederer-Straße/Frühlingsstraße auf knapp 370 m.
Eine nochmalige
Betrachtung der ermittelten Hydraulik im Generalentwässerungsplan (11/2007)
ausgearbeitet vom Ingenieurbüro Wittke zeigt jedoch für den Bereich
Frühlingsstraße/Leederer Straße eine angespannte Situation. Bei Anwendung des
standardmäßigen Berechnungsregen Euler II wird deutlich, dass aufgrund der sehr
flachen Gefällesituation im Gesamtgebiet bereits ohne Anschluss weiterer
Niederschlagsmengen kanalaufwärts in der Ortsstraße „Burghart“ ein Überstau aus
der Kanalisation eintritt. Jede weitere eingeleitete Niederschlagsmenge würde
diese Situation verschärfen. Aus hydraulischer Sicht ist eine Einleitung der
aus dem Straßenkörper anfallenden Regenwassermenge in das
Regenwasserkanalsystem der Leederer-Straße daher nicht zu befürworten.
Deshalb muss die
Gemeinde Denklingen dem Landkreis Landsberg am Lech darauf hinweisen, dass eine
Versickerung des Niederschlagswassers (Mulde, Rigole, etc.) in Betracht gezogen
werden muss. Die für die Straßenplanung durchgeführte Baugrunduntersuchung von
Blasy +Mader zeigt unterhalb der Deckschichten der bestehenden Straße eine
durchgehende Kiesschicht, welche eine Versickerung möglich macht.
In der Bahnhofstraße
würde die Einleitung möglich sein. Die Gemeinde Denklingen wird deshalb die
Regenwasserkanäle lediglich sanieren, wobei im Einleitungsbereich Folgendes
gilt:
Der Landkreis Landsberg am Lech wird die
Straßeneinläufe und die Zuleitungen zum Kanal planen und ausschreiben.
Die Gemeinde
Denklingen wird im Rahmen dieser Baumaßnahme die bestehenden Regen- und Schmutzwasserkanäle
baulich sanieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der dieser Beschlussvorlage beiliegenden überarbeiteten Entwurfsplanung mit Stand 15.12.2017.
Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung nebst Kostenberechnung einverstanden und gibt sie frei.
Das planende Ingenieurbüro wird gebeten, die weiteren Leistungsphasen bis zur fristgerechten Übergabe des Leistungsverzeichnisses an den Landkreis-Planer zügig voranzutreiben.