Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau vom Dachgauben und Umbau der Dachgeschosswohnung – Fl.Nr. 511/3 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 8
Vorlage
01/2018/1050
Aktenzeichen
6024.02-14623
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 511/3 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Wohngebäude sind nach § 6 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.