Betreff
Neue Wasserversorgungsanlage - Beiträge oder Gebühren
Vorlage
01/2018/1082
Aktenzeichen
8631-35086
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf den beiden letzten Klausurtagungen wurde das Thema behandelt, ob die neue Wasserversorgungsanlage durch Beiträge oder Gebühren oder durch Beiträge und Gebühren finanziert werden soll. Es ist zwar dabei deutlich geworden, dass die Höhe der jeweiligen Abgabe erst mit Fertigstellung der Maßnahme festgelegt wird. Gleichwohl ist eine Entscheidung, ob Beiträge ganz oder teilweise erhoben werden, jetzt schon notwendig. Denn in diesem Fall ist eine Geschossflächenermittlung notwendig, die erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen wird die anstehende Wasserbaumaßnahme, die ca. 8,5 Millionen Euro kosten wird, durch die Erhöhung der Gebühren finanzieren. Die Aufteilung zwischen den Grund- und Verbrauchsgebühren wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Damit braucht die Gemeindeverwaltung keine Geschossflächenermittlung in die Wege leiten.