Betreff
Erste Änderung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“
Vorlage
01/2018/1105
Aktenzeichen
6102-2372
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „An der Obstwiese“ soll zum ersten Mal geändert werden.

 

Die Änderung beinhaltet die Ergänzung durch einen Geländehöhenplan in diesem die festzusetzenden Geländehöhen angegeben werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Obstwiese“ zum ersten Mal zu ändern.

Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Baugebietes „ An den Linden“ und nordöstlich der Leederer Straße (Kreisstraße LL 16). Er ist nachfolgend farbig dargestellt:


 

In der Änderung werden die Geländehöhen festgesetzt.

 

Diese Geländehöhen, als maßgebliche Geländeoberfläche sind

 

- für die Bestimmung der Wandhöhe i. S. d. Art. 6 Abs. 4 und 9 BayBG

 

- für die Grenzverläufe zu den Nachbargrundstücken um Höhenunterschiede anzugleichen

 

erforderlich.

 

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen – Lengenfeld, beauftragt.

 

Ein Planungskonzept liegt vor.

 

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren werden, wird die Verwaltung beauftragt ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Dabei ist

-       von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 abzusehen,

-       der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben,

-       den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.