Betreff
Errichtung einer Arztpraxis im alten Rathaus - Genehmigung der Vorplanung und Festlegung der weiteren Schritte
Vorlage
01/2018/1127
Aktenzeichen
5010-11454
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit Dezember 2015 steht die Gemeinde Denklingen in Verhandlungen mit Frau Neumann, Ärztin in Denklingen, und der Raiffeisenbank Fuchstal-Denklingen eG, um im alten Rathaus eine Arztpraxis realisieren zu können. Dabei müssen die finanziellen, technischen und juristischen Fragestellungen gelöst werden. Es liegt nun eine Vorplanung vor, die im Vorfeld der Beschlüsse durch die zuständigen Gremien bei der Gemeinde Denklingen und der Raiffeisenbank Fuchstal-Denklingen eG das allseitige Einvernehmen erzielt haben.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die dieser Beschlussvorlage beiliegende Vorplanung und Kostenschätzung (Anteil Gemeinde Denklingen: 1.040.264,37 Euro) und stimmt folgender weiterer Vorgehensweise zu:

 

  1. Es ist mit den Holzapfel Architekten aus Epfach ein Architektenvertrag über die weiteren Leistungsphasen gemäß HOAI zur Realisierung des Projektes abzuschließen. Dieser Architektenvertrag beinhaltet als Auftraggeber die Grundstücksgemeinschaft Raiffeisenbank Fuchstal-Denklingen eG / Gemeinde Denklingen. Es ist dabei sinnvoll, die Freiflächenplanung (Außenanlagen) mit aufzunehmen. Wie dann die anderen Fachplaner (Statik, Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, etc.) gefunden werden können, ist in Zusammenarbeit mit dem Gebäudearchitekten zu eruieren.

  2. Es ist ein notarieller Vertrag über die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung abzuschließen. Grundlage hierfür wird eine noch zu beantragende Abgeschlossenheitsbescheinigung sein. Neben dem Gemeinschafts- und Sondereigentum werden dort auch besondere Nutzungsrechte und vor allem Kostenaufteilung bei den Investitionen und bei den Betriebs- und Unterhaltskosten geregelt. Dabei werden auch die bisher diesbezüglich entstandenen Kosten berücksichtigt.

  3. Es wird ein Mietvertrag mit Frau Neumann abgeschlossen.

  4. Sämtliche Verträge sind dem Gemeinderat vor dem Inkrafttreten zur Genehmigung vorzulegen.