Betreff
Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum 01.09.2018 - Zustimmung
Vorlage
01/2018/1130
Aktenzeichen
4233-8019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I. Email der Kindergartenverwaltung:

 

„Die Kindertagesstätten Denklingen, Fuchstal und Unterdießen werden gleichermaßen zum 01. September 2018 Änderungen in Ihrer  Beitragserhebung vornehmen. Ich habe nun einen Brief geschrieben, der an alle Eltern der Pfarreiengemeinschaft ausgegeben wird. Da in diesem Brief auch vermerkt ist, dass die Kommunen Kenntnis davon haben und dem zustimmen, muss dies natürlich zuerst geschehen.

 

Wir werden zum Einen einen Gesamt-Kindergartenbeitrag erheben, der alle Sachaufwandsentschädigungen beinhaltet, zum Anderen werden wir unsere Essensbeiträge pauschalisieren.

In diesem Brief haben wir unsere Berechnungen, Gründe und Vorgehensweisen genau erklärt, sodass ich darauf jetzt nicht näher eingehen muss.

 

Durch diese Änderungen erhöhen sich die Elternbeiträge ein wenig.

Die Essensgeld-Beiträge werden ein Stück weit angehoben. (Von 3,-€ auf 3,70 € pro Essen). Damit werden wir das Defizit, welches wir die letzten Jahre erwirtschaftet haben um einiges reduzieren.

Zur Vergleich sende ich Ihnen die neue, sowie die im Moment noch gültige Beitragsübersicht im Anhang.

 

Wir bitten Sie nun, dieses Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und uns Ihre Zustimmung zukommen zu lassen.

 

Wir würden den Brief gerne nach den Pfingstferien an die Eltern ausgeben, damit wir rechtzeitig alles Notwendige veranlassen können.

Es muss eine Bedarfsabfrage der Eltern für September vorgenommen werden.

Anschließend müssen vor den Sommerferien noch die Daten aller Kinder im Adebis geändert und alle Beitragsvereinbarungen, Buchungsvereinbarungen und Vorabankündigungen neu ausgegeben und wieder eingesammelt werden.

 

II. Kindergartenvertrag

 

Die Änderung der Beiträge bedarf gemäß Kindergartenvertrag der Zustimmung der Gemeinde.

 

III. Hinweis

 

Bei den bisherigen Beträgen kommt überall noch die 10,-- € Spiel-, Getränke- und Hygienegeld dazu. Bei den neuen Beiträgen ist das enthalten.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt den neuen Beiträgen zu.