Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat am 25.04.2018 die erste Änderung
des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ beschlossen.
Die Beteiligung der Bürger gemäß § 13 Abs. 2 BauGB fand im
Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 25.04.2018)
im Rathaus Denklingen vom 07.05.2018 bis 21.05.2018 statt.
Die Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit E-Mail vom 30.04.2018 wurden die Träger öffentlicher Belange
aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 25.04.2018 bis zum 21.05.2018
gemäß § 13 Abs.
2 BauGB Stellung zu nehmen.
Folgende 49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
ñ
Amt für ländliche Entwicklung, München
ñ Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
ñ Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren
ñ Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege, Referat B Q, München
ñ Immobilien Freistaat
Bayern, Regionalvertretung München
ñ Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg
ñ Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
ñ Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
ñ DB Services Immobilien
GmbH, Niederlassung München
ñ Deutsche Post,
Immobilienservice GmbH, München
ñ Deutsche Telekom Technik
GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
ñ Gemeinde Altenstadt
ñ Gemeinde Apfeldorf
ñ Gemeinde Bidingen
ñ Gemeinde Fuchstal
ñ Gemeinde Hohenfurch
ñ Gemeinde Kinsau
ñ Gemeinde Osterzell
ñ Gemeinde Reichling
ñ Gemeinde Schwabsoien
ñ Gemeinde Vilgertshofen
ñ Handwerkskammer für München
und Oberbayern, München
ñ Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern, München
ñ Katholisches Pfarramt
Denklingen
ñ Katholisches Pfarramt
Epfach
ñ Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
ñ Kreisheimatpflegerin, Dr.
Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech
ñ Kreisjugendring Landsberg
am Lech
ñ Landesbund für Vogelschutz
Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am Lech,
Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
ñ E.ON Wasserkraft GmbH,
Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
ñ Lechwerke AG, Augsburg
ñ Markt Kaltental
ñ Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München
ñ Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München
ñ Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München
ñ Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München
ñ Regionaler Planungsverband
München
ñ Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB
ñ Vermessungsamt Landsberg am
Lech
ñ Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB
ñ Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
ñ Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger sind folgende 3
Stellungnahmen eingegangen:
ñ
Bürger 1, E-Mail vom 08.05.2018 (Verweis auf die E-Mail von
Planungsbüro vom 27.04.2018)
ñ Bürger 2, Planer, E-Mail
vom 09.05.2018
ñ Bürger 3,
E-Mail vom 24.05. und 29.05.2018
Von folgende 23 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurden zwar Stellungnahmen abgegeben, jedoch weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:
ñ
Amt für ländliche Entwicklung, München, Stellungnahme vom 04.05.2018
ñ Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, E-Mail vom 03.05.2018
ñ Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren, E-Mail vom 07.05.2018
ñ Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg, Schreiben vom 03.05.2018
ñ Gemeinde Altenstadt,
Stellungnahme vom 02.05.2018
ñ Gemeinde Bidingen,
Stellungnahme vom 30.04.2018
ñ Gemeinde Fuchstal,
Stellungnahme vom 08.05.2018
ñ Gemeinde Hohenfurch,
Stellungnahme vom 02.05.2018
ñ Gemeinde Schwabsoien,
Stellungnahme vom 02.05.2018
ñ Handwerkskammer für München
und Oberbayern, München, Schreiben vom 18.05.2018
ñ Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 08.05.2018
ñ Katholisches Pfarramt
Denklingen, E-Mail vom 04.05.2018
ñ Kreisheimatpflegerin, Dr.
Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 08.05.2018
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 07.05.2018
ñ Markt Kaltental,
Stellungnahme vom 11.05.2018
ñ Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 17.05.2018
ñ Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 02.05.2018
ñ Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 03.05.2018
ñ Regionaler Planungsverband
München, E-Mail vom 15.05.2018
ñ Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB, Stellungnahme vom 11.05.2018
ñ Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, Schreiben vom 03.05.2018
ñ Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn,
Schreiben vom 30.04.2018
ñ Deutsche Telekom Technik
GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten, Schreiben vom 02.05.2018
Beschlussmäßig zu behandelnde
Anregungen bzw. Einwendungen von folgenden 3 Trägern öffentlicher Belange vor:
ñ
Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention,
Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 30.04.2018
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 03.05.2018
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 16.05.2018
Zur Information: Keine
Äußerung ist eingegangen von folgenden 24 Behörden bzw. sonstigen Trägern
öffentlicher Belange:
ñ
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
ñ Immobilien Freistaat
Bayern, Regionalvertretung München
ñ Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
ñ Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
ñ DB Services Immobilien
GmbH, Niederlassung München
ñ Deutsche Post,
Immobilienservice GmbH, München
ñ Gemeinde Apfeldorf
ñ Gemeinde Kinsau
ñ Gemeinde Osterzell
ñ Gemeinde Reichling
ñ Gemeinde Vilgertshofen
ñ Katholisches Pfarramt
Epfach
ñ Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
ñ Kreisjugendring Landsberg
am Lech
ñ Landesbund für Vogelschutz
Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
ñ E.ON Wasserkraft GmbH,
Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
ñ Lechwerke AG, Augsburg
ñ Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München
ñ Vermessungsamt Landsberg am
Lech
ñ Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Beschluss:
Würdigung der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die
wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und
Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden
dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.
A Stellungnahmen im
Rahmen der Bürgerbeteiligung
ñ Bürger 1, E-Mail vom
08.05.2018 (Verweis auf die E-Mail von Planungsbüro vom 27.04.2018)
Der
Bürger wies darauf hin, dass hinsichtlich eines angegebenen Geländepunktes die
Höhen nicht stimmen können und bat um Überprüfung.
Beschlussvorschlag: Die Höhenangabe am
angegebenen Punkt (Grenzpunkt an der Straße zwischen Flurstück 1290/40 und
1290/41 wurde überprüft und auf die korrekte Höhe von 680,00 geändert. Die Höhe
am Kreuzungspunkt zwischen den Flurstücken 1290/35, 1290/36, 1290/40 und
1290/41 wurde neu interpoliert und von 679,30 auf 679,79 korrigiert.
ñ Bürger 2, E-Mail vom
09.05.2018
Folgende
Stellungnahme wurde abgegeben:
„Sehr
geschätzte Frau Jost,
in
der Anlage die Stellungnahme zu Änderung, mit der Bitte die genaue Definition
der Abstandsflächen auf die neu gestalteten Höhen einzubeziehen, da ich dies
leider nicht im Plan bzw. im Textteil erkennen kann und wir da die
meisten Differenzen und Problem auch schon in anderen Baugebieten hatten und
haben.
Nochmals
zur Erklärung: Wenn Urgelände und neu zu schaffendes Gelände unterschiedlich
ist, so sind jedoch immer die Abstandsflächen vom Urgelände aus zu betrachten,
was dann in dem vorliegenden Fall zu einer Verschlechterung der Bebaubarkeit
führen würde.
Z.B
Grenzgaragen dürfen nur auf eine bestimmte Höhe ab Gelände gebaut werden, und
da dies vom Urgelände aus betrachtet wird fehlt dann die Differenz der Höhe,
geplantes zu vorhandenem Gelände, was dann nachteilig für den Bauwerber wäre.
Gerne
stehe ich für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen“
Folgende
Stellungnahme wurde in der Anlage abgegeben:
„Die Höhen
der Grenzpunkte und die interpolierten Höhen des neuen Geländes sollten im Plan
explizit für die sich daraus ergebenden Definition der Abstandsflächen benannt
werden, um die Abstandsflächen genau definiert zu haben und Streitigkeiten
auszuschließen.“
Beschlussvorschlag: Durch die vorliegende
Änderung werden die Abstandsflächen von den im Plan neu festgelegten
Geländehöhen ermittelt.
Die Wahlmöglichkeit besteht nicht. Die Situation bezüglich der
Abstandsflächenregelungen verbessert sich. Änderungen sind nicht erforderlich.
ñ Bürger 3, E-Mail vom
24.05. und 29.05.2018
Der Bürger bat um Anpassung der Höhen zwischen Flurnummer 1290/22 und Flurnummer
1290/21.
Beschlussvorschlag: Die Geländehöhe zwischen Flurnummer 1290/22 und Flurnummer 1290/21 wird
von 678,20 auf 678,60 geändert.
B Stellungnahmen von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):
C Beschlussmäßig zu
behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
30.04.2018
Folgende
Stellungnahme wurde abgegeben:
„Anschluss an
zentrale Wasser- und Abwasserversorgung muss gewährleistet sein.“
Beschlussvorschlag: Alle Bauparzellen sind bereits an der zentralen
Trinkwasserversorgung und dem öffentlichen Abwasserkanalnetz angeschlossen.
Änderungen sind nicht erforderlich.
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 03.05.2018
Folgende
Stellungnahme wurde abgegeben:
„Laut aktueller Datenlage des Altlasten-,
Bodenschutz-, und
Deponieinforma-tionssystems (ABuDIS)
für den Landkreis Landsberg
am Lech sind keine gefah-renverdächtigen Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die
in negativer Weise auf die
Wirkungsbereiche Boden - Mensch und Boden - Grundwasser in den Geltungsbereichen der o. g.
Bebauungsplanänderung einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse beim Planungsträger vorhanden sein,
die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung
des Geländes oder aus Bodenauffüllungen ableiten lassen oder Auffälligkeiten
der Bodenbeschaffenheit im Zuge
der Baumaßnahmen oder
Nutzung bekannt werden, so sind
diese gemäߧ 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen. In diesem
Fall ist die Untere Abfall- /Bodenschutzbehörde
gemäߧ 47 Abs. 3 KrWG und Art. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Art 12 BayBodSchG zu informieren. Die weiteren
Maßnahmen wie Aushubüberwachung
nach§ 51 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 KrWG und Art. 30 BayAbfG i. V. m. § 10 Abs. 2 Nrn. 5 - 8 KrWG, die
Abstimmung von Ver- wertungs-
und Entsorgungsmaßnahmen nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Nach-weisverordnung und ggfs. nachfolgende Beweissicherungsuntersuchungen nach 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BBodSchG sind
mit der unteren Abfall-/Boden-schutzbehörde
abzustimmen.
Beschlussvorschlag: Die sonstigen
fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen und
berücksichtigt. Änderungen sind nicht erforderlich.
ñ Landratsamt Landsberg am
Lech, Kommunale Abfallwirtschaft, Landsberg am Lech, E-Mail vom 16.05.2018
Folgende
Stellungnahme wurde abgegeben:
„Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir
möchten im
Zuge des
Beteiligungsverfahrens zu oben genannter Änderung des Bebauungsplans darauf
hinweisen, dass Mülltonneneinhausungen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bei der
Ermittlung der Grundfläche zu berücksichtigen sind.
Im
Landkreis Landsberg am Lech gibt es derzeit ein 4-Tonnensystem (Restmüll, Biomüll, Papier
und Leichtverpackungen). Die Möglichkeit alle Tonnen eines Objekts auf dem
Grundstück zu lagern ist deshalb zwingend notwendig.
Im
Landkreis Landsberg am Lech sind derzeit 3-achsige-Müllfahrzeuge mit einer
Breite von 2,55
m im
Einsatz. Wir bitten Sie bei der Planung der Änderung des Bebauungs-plans zu
beachten, dass die Zufahrt zu den Sackgassen und die Wendemöglichkeiten
entsprechend groß geplant werden und raten deshalb dazu, die Hinweise der
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) der
Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen – Arbeitsgruppe
Straßenentwurf (RASt 06), Branche Abfallwirtschaft (DGUV Regel 114-601) und die
sicherheitstechnischen Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung
von Abfällen (DGUV Information 214-033) bei der Planung zu beachten, sodass
eine Müllabholung an den einzelnen Grundstücken möglich ist.
Für Rückfragen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen
Grüßen“
Beschlussvorschlag: Die Möglichkeit zur Schaffung besteht und
ist unter 2.4. und 2.5. unter den Festsetzungen durch Text geregelt.
Die Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen wurden
berücksichtigt, die Straßen sind bereits errichtet.
Änderungen sind nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben
aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis
genommen.
Auswirkungen auf die
Planung sind nicht ersichtlich.