Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2018/1135
Aktenzeichen
0241-29825
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

 

Ausbau der Kreisstraße LL 16 (Ortsdurchfahrt Denklingen - Leederer Straße, Bahnhofstraße) - Zustimmung zur Ausbauvereinbarung

 

Sachlage:

 

Da aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Ermittlungen nicht das gesamte Niederschlagswasser von den betroffenen Verkehrsflächen in den gemeindlichen Regenwasserkanal aufgenommen werden kann, musste der diesbezügliche Vertrag, dessen Erstentwurf vom Gemeinderat bereits genehmigt worden ist, nochmals überarbeitet werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Ausbau der Ortsdurchfahrt Denklingen

im Zuge der Kreisstraße LL 16

von Abschnitt 160 Stat. 3,25 bis Abschnitt 180 Stat. 0,45

 

 

 

V e r e i n b a r u n g

 

zwischen

 

dem Landkreis Landsberg am Lech, vertreten durch Herrn Landrat Eichinger,

-Landkreis-

 

und

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Braunegger

-Gemeinde-

 

über

 

den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Denklingen im Zuge der Kreisstraße LL 16 von Abschnitt 160 Stat. 3,25 bis Abschnitt 180 Stat. 0,45

 

 

Sanierung des Regenwasserauslasses Denklingen am Lech - Genehmigung des Ingenieurvertrages

 

Sachverhalt:

 

Aus welchen Gründen auch immer rutscht das dortige Erdreich zunehmend ab und gemäß den bisherigen Aussprachen ist eine Sanierung notwendig.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,

Anschrift: Hauptstraße 23, 86920 Denklingen

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –

 

 

Vergabe des Auftrages zur Erstellung der Antragsunterlagen für die Genehmigung der Niederschlagswasserbeseitigung Dienhausen

 

Sachverhalt:

 

Die bisherige Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund im Sickerbecken Dienhausen ist am 31.12.2015 ausgelaufen. Schon vor diesem Datum haben wir dem Ingenieurbüro Buchner den Auftrag erteilt, die Antragsunterlagen für eine Verlängerung der Genehmigung zu erstellen. Da Herr Buchner über einen langen Zeitraum nicht tätig geworden ist und das Landratsamt Landsberg am Lech zunehmend energischer auf die Antragsunterlagen drängt, haben wir Herrn Buchner gekündigt. Des Weiteren haben wir für diese Aufgabe ein anderes Ingenieurbüro gesucht. Ergänzend ist hierzu auszuführen, dass die Wahrscheinlichkeit, diese Genehmigung überhaupt zu bekommen, wieder sehr groß ist, nachdem die Gemeinde Denklingen ihr Vorhaben aufgegeben hat, das Wasserschutzgebiet für den Brunnen am Bachweg zu beantragen. Gleichwohl ist nach wie vor die Gefahr gegeben, dass die Versickerung großflächiger geschehen muss. Das wird aber das Genehmigungsverfahren zeigen.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Kling Consult GmbH aus Krumbach vom 02.03.2018, das für die Erstellung der Antragsunterlagen ausschließlich Regiearbeiten vorsieht. Der Gemeinderat stimmt einem Auftrag gegen Zeithonorar zu, weil nicht abzuschätzen ist, wie viele Stunden investiert werden muss. Diese Vorgehensweise muss die Sache nicht verteuern; eine grobe Schätzung ist aber im Angebot enthalten. Der Gemeinderat beschließt, dass das o.a. Angebot anzunehmen ist.

 

 

Formloser Anfrage auf Schaffung einer Kiesgrube auf dem Gelände der Allgäuer Herdebuchgesellschaft (Neuhof)

 

Sachverhalt:

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat weicht von diesem Grundsatzbeschluss nicht ab und wird das gemeindliche Einvernehmen für das o. a. Vorhaben nicht erteilen.