Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau von zwei gewerblich genutzten Lagerhallen – Fl.Nr. 1683 Gemarkung Denklingen – Am Malfinger Steig 14
Vorlage
01/2018/1141
Aktenzeichen
6024.01-11448
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) „Wernher-von-Braun-Straße. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht, da das Baugenehmigungsverfahren beantragt wurde.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.