Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Verordnung:
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
(Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung der Gemeinde Denklingen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 03.02.2010 wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 1, Gruppe B wird ergänzend die Ortsstraße „Egart“ aufgenommen.
2. In Anlage 1, Gruppe C wird ergänzend die Ortsstraße „An der Obstwiese“ aufgenommen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 01.09.2018 in Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Andreas Braunegger
Erster Bürgermeister