Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau eines Zwerchgiebels in die best. Doppelhaushälfte – Fl.Nr. 1262/8 Gemarkung Denklingen – Burghart 8
Vorlage
01/2018/1149
Aktenzeichen
6024.01-22
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1262/8 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Wohnbebauung ist nach § 4 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.