Betreff
Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group“; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2018/1156
Aktenzeichen
6102-9895
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“ sind im Verfahren § 4a Abs. 3 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“ veranlassen würde (vgl. Beschluss über die Stellungnahmen im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 07.03.2018, als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.