Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Außenwerbung an einer Fußgängerbrücke und der Errichtung eines Werbepylon - Fl.Nr. 1831 Gemarkung Denklingen – Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße 6
Vorlage
01/2018/1162
Aktenzeichen
6024.01-27718
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1831 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“ (§ 30 BauGB).

 

Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.  

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.