Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Außenwerbung an einer Fußgängerbrücke und der Errichtung eines Werbepylon - Fl.Nr. 1831 Gemarkung Denklingen – Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße 6
Vorlage
01/2018/1162
Aktenzeichen
6024.01-27718
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 1831
der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt
(Art. 68 BayBO).
Die Errichtung
bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist
(Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Verfahrensfreiheit
nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.
Oben genanntes
Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hirschvogel
Automotive Group“ (§ 30 BauGB).
Eine
Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht.
Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen
Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung
im Trennsystem.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.