Betreff
Erste Änderung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2018/1164
Aktenzeichen
6102-37172
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich der ersten Änderung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ sind im Verfahren nach § 13 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ veranlassen würde (vgl. Beschluss über die Stellungnahmen im Verfahren nach § 13 BauGB). Die betroffenen Bürger wurden über die nachträglichen Anpassungen in den Geländehöhen bei Fl.Nrn. 1290/35, 1290/36,1290/40 und 1290/41 sowie Fl.Nrn. 1290/22 und 1290/21 informiert.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.07.2018, als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.