Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2018/1171
Aktenzeichen
0241-29842
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

TOP  11

Neubau der Wertstoffsammelstelle im Egart - Genehmgiung des Ingenieurvertrages

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den dieser Beschlussvorlage beiliegenden Ingenieurvertrag zwischen der Gemeinde Denklingen und der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH aus Krumbach für das Bauvorhaben „Neubau einer Wertstoffsammelstelle im Gewerbegebiet „Südlich der Epfacher Straße“ in Denklingen“.

 

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

TOP  12

Errichtung eines neuen Kindergartens auf dem Neuwirtgrundstück - Beauftragung eines Betreuungsbüros für das VgV-Verfahren

 

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat will auf dem Neuwirtgrundstück eine neue Kindertagesstätte errichten. Der hierzu zunächst notwendige Schritt ist die Findung eines Architekturbüros für die Gebäude- und Freiflächenplanung. Da die diesbezügliche Honorarsumme ganz sicher den derzeit gültigen Schwellenwert von 221.000 Euro netto überschreiten wird (vgl. auch die beiliegende Honorartafel – Gebäude ohne Freiflächen), schreibt das Vergaberecht ein VgV-Verfahren zur Findung eines Architekturbüros vor. Es ist dabei sinnvoll, die Freiflächenplanung (Außenanlagen) mit aufzunehmen. Wie dann die anderen Fachplaner (Statik, Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, etc.) gefunden werden können, ist in Zusammenarbeit mit dem Gebäudearchitekten zu eruieren.

 

Die Gemeindeverwaltung hat 4 Büros angeschrieben, um ein Angebot über die Betreuung des VgV-Verfahrens zu erhalten. 3 haben ein Angebot abgegeben. Diese liegen dieser Beschlussvorlage bei.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH aus Augsburg vom 27.04.2018, Az. MM-ha anzunehmen ist und ihr der Auftrag zu erteilen ist, das VgV-Verfahren zur oben beschriebenen Findung eines Architekturbüros durchzuführen.

 

TOP  10

Verbriefungsanerkenntnis - Kauf Flurstück 2975 Gemarkung Denklingen

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Wolfgang Hoffmann in Kempten vom 09.05.2018, URNr. H 1034/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:          Ja 12  Nein 0  Anwesend 12