Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
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11 |
Neubau der Wertstoffsammelstelle im Egart
- Genehmgiung des Ingenieurvertrages |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den dieser Beschlussvorlage beiliegenden
Ingenieurvertrag zwischen der Gemeinde Denklingen und der Kling Consult
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH aus Krumbach für das
Bauvorhaben „Neubau einer Wertstoffsammelstelle im Gewerbegebiet „Südlich der
Epfacher Straße“ in Denklingen“.
Abstimmung: Ja 14 Nein 0
Anwesend 14
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12 |
Errichtung eines neuen Kindergartens auf
dem Neuwirtgrundstück - Beauftragung eines Betreuungsbüros für das
VgV-Verfahren |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat will auf dem Neuwirtgrundstück eine neue
Kindertagesstätte errichten. Der hierzu zunächst notwendige Schritt ist die
Findung eines Architekturbüros für die Gebäude- und Freiflächenplanung. Da die
diesbezügliche Honorarsumme ganz sicher den derzeit gültigen Schwellenwert von
221.000 Euro netto überschreiten wird (vgl. auch die beiliegende Honorartafel –
Gebäude ohne Freiflächen), schreibt das Vergaberecht ein VgV-Verfahren zur
Findung eines Architekturbüros vor. Es ist dabei sinnvoll, die Freiflächenplanung
(Außenanlagen) mit aufzunehmen. Wie dann die anderen Fachplaner (Statik,
Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, etc.) gefunden werden können, ist in
Zusammenarbeit mit dem Gebäudearchitekten zu eruieren.
Die Gemeindeverwaltung hat 4 Büros angeschrieben, um ein Angebot über
die Betreuung des VgV-Verfahrens zu erhalten. 3 haben ein Angebot abgegeben.
Diese liegen dieser Beschlussvorlage bei.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Meixner + Partner
Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH aus Augsburg vom 27.04.2018, Az. MM-ha
anzunehmen ist und ihr der Auftrag zu erteilen ist, das VgV-Verfahren zur oben
beschriebenen Findung eines Architekturbüros durchzuführen.
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Verbriefungsanerkenntnis - Kauf Flurstück
2975 Gemarkung Denklingen |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Wolfgang Hoffmann in Kempten vom
09.05.2018, URNr. H 1034/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde
lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12