Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses – Fl.Nr. 16/1 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 17a
Vorlage
01/2018/1190
Aktenzeichen
6024.01-38258
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 16/1 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Ein Wohngebäude ist nach § 5 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Ein genehmigter Vorbescheid vom 20.06.2017, behandelt in der Sitzung vom 08.03.2017 TOP 6, liegt vor.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.  

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.