Betreff
Erdgasbeschaffung
Vorlage
01/2018/1273
Aktenzeichen
8621-41022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Beschluss

 

  1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

 

  1. Die Gemeinde Denklingen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

 

 

Begründung

 

Zu 1.

 

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren.

 

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion, der auch die Datenabstimmung in Vorbereitung der Ausschreibung vollelektronisch über das Ausschreibungsportal durchführt und für sämtliche Abnahmestellen die weiteren Kostenbestandteile, wie Netznutzungsentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben hinterlegt und pflegt. Den Teilnehmern der Bündelausschreibung können so im Ergebnis der Bündelausschreibungen auch umfangreiche individuelle Kostenübersichten für die eigenen Abnahmestellen zur Verfügung gestellt werden. Bündelausschreibungen in dieser Form bietet lediglich die KUBUS GmbH an. Für die Leistung kommt daher aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht.

 

Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk.

 

Der Dienstleistungspreis beträgt netto 800,00 € (davon Grundpreis: 650,00 €, 3 Abnahmestellen à 50 €, 0 leistungsgemessene Abnahmestellen à 300 €).

 

 

Zu 2.

 
Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Kommune/der Zweckverband wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.

 

 

Zu. 3.

 

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Erdgaslieferanten/Netzbetreiber beschafft.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Erdgaslieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen und die Anlagen mit Standardlastprofil in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Erdgaslieferanten).

 

 

Hinweis:

 

Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich.