Sachverhalt:
Antrag der Fa.
Hirschvogel auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage |
Sachverhalt:
1. Antragsschreiben der Fa. Hirschvogel, das
dieser Beschlussvorlage beiliegt
2. Baurechtliche Situation
2.1. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen unterfallen
nicht der Privilegierung, sodass für eine Steuerung über Konzentrationsflächen,
welche ja auf den Entzug der Privilegierung außerhalb der Konzentrationsfläche
abzielt, kein Bedarf/ keine Möglichkeit besteht.
2.2. Im derzeitigen Außenbereich können
Freiflächen-Anlagen nur nach vorheriger Baurechtschaffung durch Bauleitplanung
zugelassen werden, i.d.R. als Sonstiges Sondergebiet nach §11 BauNVO („Als
sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht (…) Gebiete für Anlagen,
die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind-
und Sonnenenergie, dienen.“)
2.3. Wegen dem Gebot, B-Pläne aus dem FNP zu
entwickeln, wäre im FNP eine entsprechende Darstellung vorzunehmen.
2.4. Zulässig ist im Außenbereich gem. §35 (1)
Nr. 8 BauGB ein Vorhaben nur, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Nutzung solarer
Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise
genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet
ist. Freiflächen-Anlagen fallen nicht darunter und sind daher im Außenbereich
generell nicht genehmigungsfähig. Sh. Nr. 2.2.
Beschluss:
Die Gemeinde
Denklingen unterstützt den Wunsch der Fa. Hirschvogel, eine 7,5 ha bis 15 ha
große Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Vorbehaltlich der noch
vorzulegenden Unterlagen (Bauleitplanung, Bauantrag) wird sie die notwendigen
Gemeinderatsbeschlüsse beibringen. Diese Entscheidung steht unter dem
Vorbehalt, dass die Fa. Hirschvogel alle diesbezüglichen Verfahrenskosten
trägt: Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes, eine Aufstellung eines
Bebauungsplanes und die Einreichung eines Bauantrages notwendig. Die
hauptsächlichen Kosten entstehen durch das Architektenhonorar (vgl.
Grundleistungen gemäß HOAI im Leistungsbild Flächennutzungsplan und
Bebauungsplan inkl. der Erstellung von Beschlussvorschlägen); ggfs. müssen im
Rahmen der Verfahren Gutachten erstellt werden. Der Fa. Hirschvogel wird
empfohlen, einen hierfür versierten Architekten zu beauftragen.
Abstimmung: Ja 12
Nein 3 Anwesend 15
Gewerbeplatzverkauf
"Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung
und Auflassung - Parzelle 2 |
Beschluss:
Der Vertrag zur
Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom
11.10.2018, URNr. K 1032/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde
lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
Gewerbeplatzverkauf
"Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung
und Auflassung - Parzelle 3 |
Beschluss:
Der Vertrag zur
Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 08.11.2018, URNr.
K 1143/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem
Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
Gewerbeplatzverkauf
"Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung
und Auflassung - Egart 5 |
Beschluss:
Der Vertrag zur
Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom
22.11.2018, URNr. K 1210/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde
lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
Gewerbeplatzverkauf
"Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung
und Auflassung - Egart 1 |
Beschluss:
Der Vertrag zur
Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom
15.11.2018, URNr. K 1172/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde
lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
Baustelle Neugestaltung
Rathausplatz - Beauftragung SiGeKo (Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator) |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Angebot des Rainer Fiedrich vom 26.12.2018 und beschließt, dass
dieses Angebot anzunehmen und Herrn Fiedrich der Auftrag zu erteilen ist, die
angebotenen Leistungen auszuführen. Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr
Fiedrich den SiGeKo-Auftrag bereits für die Baustellen Rathaus (Gasthaus
Hirsch) und Bürger- und Vereinszentrum erhalten hat.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
Neubau einer
achtgruppigen Kindertagesstätte - Beauftragung der Brandschutzplanung |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Angebot der Ingenieurbüro Anwander GmbH & Co.KG aus Sulzberg
vom 04.02.2019, Kundennummer 0265 und beschließt, dass dieses Angebot
anzunehmen und der Ingenieurbüro Anwander GmbH & Co.KG der Auftrag zur
Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
Neubau einer
achtgruppigen Kindertagesstätte - Planung der Freianlagen |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Angebot der geiger & waltner landschaftsarchitekten aus
Kempten vom 01.02.2019 und beschließt, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt
wird, einen Architektenvertrag auf dieser Grundlage zu erarbeiten und zu
vereinbaren. Dieser Architektenvertrag bedarf noch der Genehmigung des
Gemeinderats.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
Errichtung einer
Arztpraxis - Geschäftsraummietvertrag mit Frau Christina Neumann,
Wettersteinstraße 1d, 86899 Landsberg am Lech |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt
dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden Vertragsentwurf zu und beauftragt den
Ersten Bürgermeister, die Unterzeichnung vorzunehmen.
Abstimmung: Ja 11
Nein 1 Anwesend 12
Entscheidung über
den Träger der neuen Kindertagesstätte auf dem Neuwirtgrundstück |
Sachverhalt:
Beim Gemeinderat haben
sich folgende für die Trägerschaft infrage kommenden Organisationen
vorgestellt:
- AWO Bezirksverband Oberbayern
- BRK Kreisverband Landsberg am Lech
- Katholische Stiftung KiTA-Zentrum St. Simpert Augsburg
Neben der Vorstellung
haben die Gemeinderatsmitglieder Gelegenheit gehabt, Fragen zu stellen. Alle
drei Organisationen sind erfahren und integer genug, diese Aufgabe zu
übernehmen, zumal sie viele andere Kindertagesstätten betreuen.
Beschluss:
Die Gemeinde
Denklingen wird mit folgender Organisation Vertragsverhandlungen über den
Träger der neuen achtgruppigen Kindertagesstätte aufnehmen:
BRK Kreisverband Landsberg am Lech |
Abstimmung: Ja 11
Nein 1 Anwesend 12
Neue
Wohngebietsbauplätze Unter der Halde (neu) und Hinterberg -
Verkaufsbedingungen |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wird
gemäß den genehmigten Verbriefungsanerkenntnissen Bauplätze in den Bereichen
Unter der Halde (neu) und Hinterberg schaffen. Für ein neues Baugebiet kommen
wöchentlich mehrere formlose Kaufanfragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt
fest, dass nach den neuen Leitlinien (vgl. Anlage) Einheimischenmodelle nur
geschaffen werden können, wenn die sogenannten Einheimischen eine bestimmte
Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten. Erst danach ist die Frage
zu entscheiden, wer Einheimischer ist.
Da eine Einkommens-
und Vermögensgrenze für die Gemeinde Denklingen ausscheidet, werden die
Bauplätze in den neuen Baugebieten gemäß den Vorgaben der Bayerischen
Gemeindeordnung zum Marktpreis verkauft. Dieser Marktpreis wird durch einen öffentlich
vereidigten Schätzer ermittelt. Die bisher üblichen Bedingungen (Bauzwang,
Weiterverkaufsverbot) sind wieder vorzusehen.
Da das neue Baugebiet
hinsichtlich der Größe im Rahmen bleiben soll, wird nur an Einheimische
verkauft.
Einheimischer ist
dabei, wer mindestens 3 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Denklingen
wohnt oder seit mindestens 5 Jahren bei einer Firma, die ihren Hauptsitz in der
Gemeinde Denklingen hat, mit unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt ist.
Abstimmung: Ja 11
Nein 2 Anwesend 13