Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2019/1355
Aktenzeichen
0241-40927
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Antrag der Fa. Hirschvogel auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage

 

Sachverhalt:

 

1.       Antragsschreiben der Fa. Hirschvogel, das dieser Beschlussvorlage beiliegt

2.       Baurechtliche Situation

2.1.    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen unterfallen nicht der Privilegierung, sodass für eine Steuerung über Konzentrationsflächen, welche ja auf den Entzug der Privilegierung außerhalb der Konzentrationsfläche abzielt, kein Bedarf/ keine Möglichkeit besteht.

2.2.    Im derzeitigen Außenbereich können Freiflächen-Anlagen nur nach vorheriger Baurechtschaffung durch Bauleitplanung zugelassen werden, i.d.R. als Sonstiges Sondergebiet nach §11 BauNVO („Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht (…) Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen.“)

2.3.    Wegen dem Gebot, B-Pläne aus dem FNP zu entwickeln, wäre im FNP eine entsprechende Darstellung vorzunehmen.

2.4.    Zulässig ist im Außenbereich gem. §35 (1) Nr. 8 BauGB ein Vorhaben nur, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist. Freiflächen-Anlagen fallen nicht darunter und sind daher im Außenbereich generell nicht genehmigungsfähig. Sh. Nr. 2.2.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen unterstützt den Wunsch der Fa. Hirschvogel, eine 7,5 ha bis 15 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Vorbehaltlich der noch vorzulegenden Unterlagen (Bauleitplanung, Bauantrag) wird sie die notwendigen Gemeinderatsbeschlüsse beibringen. Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass die Fa. Hirschvogel alle diesbezüglichen Verfahrenskosten trägt: Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes, eine Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Einreichung eines Bauantrages notwendig. Die hauptsächlichen Kosten entstehen durch das Architektenhonorar (vgl. Grundleistungen gemäß HOAI im Leistungsbild Flächennutzungsplan und Bebauungsplan inkl. der Erstellung von Beschlussvorschlägen); ggfs. müssen im Rahmen der Verfahren Gutachten erstellt werden. Der Fa. Hirschvogel wird empfohlen, einen hierfür versierten Architekten zu beauftragen.

 

 

 

Abstimmung:    Ja 12  Nein 3  Anwesend 15 

 

  

Gewerbeplatzverkauf "Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung und Auflassung - Parzelle 2

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 11.10.2018, URNr. K 1032/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

Gewerbeplatzverkauf "Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung und Auflassung - Parzelle 3

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 08.11.2018, URNr. K 1143/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

Gewerbeplatzverkauf "Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung und Auflassung - Egart 5

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 22.11.2018, URNr. K 1210/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

Gewerbeplatzverkauf "Südlich der Epfacher Straße" - Zustimmung zur Messungsanerkennung und Auflassung - Egart 1

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 15.11.2018, URNr. K 1172/2018 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

Baustelle Neugestaltung Rathausplatz - Beauftragung SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot des Rainer Fiedrich vom 26.12.2018 und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und Herrn Fiedrich der Auftrag zu erteilen ist, die angebotenen Leistungen auszuführen. Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Fiedrich den SiGeKo-Auftrag bereits für die Baustellen Rathaus (Gasthaus Hirsch) und Bürger- und Vereinszentrum erhalten hat.

 

 

 

Abstimmung:    Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

 

Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte - Beauftragung der Brandschutzplanung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Ingenieurbüro Anwander GmbH & Co.KG aus Sulzberg vom 04.02.2019, Kundennummer 0265 und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Ingenieurbüro Anwander GmbH & Co.KG der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.

 

Abstimmung:    Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

 

Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte - Planung der Freianlagen

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der geiger & waltner landschaftsarchitekten aus Kempten vom 01.02.2019 und beschließt, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, einen Architektenvertrag auf dieser Grundlage zu erarbeiten und zu vereinbaren. Dieser Architektenvertrag bedarf noch der Genehmigung des Gemeinderats.

 

 

Abstimmung:    Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

 

Errichtung einer Arztpraxis - Geschäftsraummietvertrag mit Frau Christina Neumann, Wettersteinstraße 1d, 86899 Landsberg am Lech

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden Vertragsentwurf zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister, die Unterzeichnung vorzunehmen. 

 

 

Abstimmung:    Ja 11  Nein 1  Anwesend 12 

 

 

Entscheidung über den Träger der neuen Kindertagesstätte auf dem Neuwirtgrundstück

 

Sachverhalt:

 

Beim Gemeinderat haben sich folgende für die Trägerschaft infrage kommenden Organisationen vorgestellt:

 

  • AWO Bezirksverband Oberbayern
  • BRK Kreisverband Landsberg am Lech
  • Katholische Stiftung KiTA-Zentrum St. Simpert Augsburg

 

Neben der Vorstellung haben die Gemeinderatsmitglieder Gelegenheit gehabt, Fragen zu stellen. Alle drei Organisationen sind erfahren und integer genug, diese Aufgabe zu übernehmen, zumal sie viele andere Kindertagesstätten betreuen.

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen wird mit folgender Organisation Vertragsverhandlungen über den Träger der neuen achtgruppigen Kindertagesstätte aufnehmen:

 

BRK Kreisverband Landsberg am Lech

 

 

 

 

Abstimmung:    Ja 11  Nein 1  Anwesend 12 

 

 

  

Neue Wohngebietsbauplätze Unter der Halde (neu) und Hinterberg - Verkaufsbedingungen

 

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat wird gemäß den genehmigten Verbriefungsanerkenntnissen Bauplätze in den Bereichen Unter der Halde (neu) und Hinterberg schaffen. Für ein neues Baugebiet kommen wöchentlich mehrere formlose Kaufanfragen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass nach den neuen Leitlinien (vgl. Anlage) Einheimischenmodelle nur geschaffen werden können, wenn die sogenannten Einheimischen eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten. Erst danach ist die Frage zu entscheiden, wer Einheimischer ist.

 

Da eine Einkommens- und Vermögensgrenze für die Gemeinde Denklingen ausscheidet, werden die Bauplätze in den neuen Baugebieten gemäß den Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung zum Marktpreis verkauft. Dieser Marktpreis wird durch einen öffentlich vereidigten Schätzer ermittelt. Die bisher üblichen Bedingungen (Bauzwang, Weiterverkaufsverbot) sind wieder vorzusehen.

 

Da das neue Baugebiet hinsichtlich der Größe im Rahmen bleiben soll, wird nur an Einheimische verkauft.

 

Einheimischer ist dabei, wer mindestens 3 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Denklingen wohnt oder seit mindestens 5 Jahren bei einer Firma, die ihren Hauptsitz in der Gemeinde Denklingen hat, mit unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt ist.

 

 

Abstimmung:    Ja 11  Nein 2  Anwesend 13