Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Tektur "Neubau einer Produktionshalle mit Büroräumen" – Fl.Nr. 2524/1 Gemarkung Denklingen u.a. – Egart 5
Vorlage
01/2019/1367
Aktenzeichen
6024.01-35090
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Anwesen Egart 5 in Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Südlich der Epfacher Straße“ (§ 30 BauGB). Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt jedoch nicht in Betracht, da eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Höhe des Zaunes beantragt wurde. Eine isolierte Befreiung ist nicht möglich.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Ebenfalls wird das Einvernehmen zu der beantragten Ausnahme und zu eventuell notwendigen Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt.