Betreff
Bebauungsplan „Hinterberg“ – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2019/1368
Aktenzeichen
6102-41237
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Hinterberg“ im Bereich nordwestlich der Wohnbebauung „Am Vogelherd“ (Fl.Nrn. 355, 355/1, 355/2, 356, 356/1, 356/2, 356/3, 356/5, 356/6, 357/1 Gemarkung Denklingen) zwischen der Verlängerung des „Höhenweges“ (Fl.Nr. 2/43 Gemarkung Denklingen) und dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Durch den Hinterberg“ (Fl.Nr. 361 Gemarkung Denklingen) hat den Zweck, ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Hinterberg“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend schwarz umrandet dargestellt:

 

 

Es ist beabsichtigt eine Wohnbebauung zuzulassen. Mit den Planungsarbeiten für den Bebauungsplan wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die Planungsarbeiten für den Grünordnungsplan wird an das Ingenieurbüro Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee vergeben.