Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Wertstoffsammelstelle – Fl.Nrn. 2524 und 2522/8 Gemarkung Denklingen – Egart 6
Vorlage
01/2019/1385
Aktenzeichen
6024.01-41185
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nrn. 2524 und 2522/8 der Gemarkung Denklingen wird die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO). Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Südlich der Epfacher Straße“ (§ 30 BauGB).

Die Gebietsart ist als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.

Eine Genehmigung im Freistellungsverfahren kommt jedoch nicht in Betracht, da aufgrund der Anmerkungen von Herrn Schebesta (WWA WM) hinsichtlich des Aufbaus der Sickerflächen sowie von Herrn Eringer (SG 41 Landratsamt Landsberg am Lech) in Bezug auf die Festsetzungen zur „Altlastenabwicklung“ eine Vorlage im Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll. Außerdem wurde eine Schallschutzgutachten benötigt, das den Bauantragsunterlagen beiliegt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Des Weiteren ist das Einvernehmen zu allen notwendigen Ausnahmen und Befreiungen zu erteilen.