Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Abbruch und Wiederaufbau des best. Wohngebäudes – Fl.Nr. 191 Gemarkung Denklingen – Menhofer Str. 16
Vorlage
01/2019/1407
Aktenzeichen
6024.01-4024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 191 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach § 4 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Gebäude besteht bereits, wird abgebrochen und erneut mit gleichen Außenmaßen wieder errichtet. Auch die zusätzlichen beiden Gauben fügen sich ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.