Sachverhalt:
Die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Egart“ im Bereich südöstlich des Baugebietes „Südlich der Epfacher Straße“ und nordöstlich der Bahnlinie für die Flurstücke 2527 und 2527/1 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck, ein Gewerbegebiet zu schaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Egart“.
Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend rot umrandet dargestellt:
Es ist beabsichtigt gewerbliche Bebauung zuzulassen. Mit den Planungsarbeiten für den Bebauungsplan wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die Planungsarbeiten für den Grünordnungsplan wurden an das Ingenieurbüro Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee vergeben.