Betreff
Bebauungsplan „Unter der Halde II“ - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB;
Vorlage
01/2019/1410
Aktenzeichen
6102-41236
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Unter der Halde II“ im Bereich südöstlich des Bebauungsplangebietes „Unter der Halde II“ in südlicher Verlängerung der Bebauung „Unter der Halde 5“ auf einem Teilstück der Fl.Nrn. 454 und 454/1 Gemarkung Denklingen.

 

Es ist beabsichtigt ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen.

Mit den Planungsarbeiten für den Bebauungsplan wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die Planungsarbeiten für den Grünordnungsplan wurden an das Ingenieurbüro Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee vergeben.

 

Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom 10.07.2019).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Unter der Halde II“ (abgestimmt mit dem Grünordnungsplaner des Ingenieurbüros Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee) und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 10.07.2019 und der Begründung vom 10.07.2019 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.