Sachverhalt:
Gemäß
gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die
Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Unter der Halde II“ im Bereich
südöstlich des Bebauungsplangebietes „Unter der Halde II“ in südlicher
Verlängerung der Bebauung „Unter der Halde 5“ auf einem Teilstück der Fl.Nrn.
454 und 454/1 Gemarkung Denklingen.
Es ist
beabsichtigt ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen.
Mit den
Planungsarbeiten für den Bebauungsplan wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser,
Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die Planungsarbeiten für den
Grünordnungsplan wurden an das Ingenieurbüro Dr. Blasy - Dr. Øverland aus
Eching am Ammersee vergeben.
Es liegt ein
Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der
Fassung vom 10.07.2019).
Beschluss:
Der
Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29,
81541 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Unter der Halde II“
(abgestimmt mit dem Grünordnungsplaner des Ingenieurbüros Dr. Blasy - Dr.
Øverland aus Eching am Ammersee) und beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des Planentwurfs vom 10.07.2019 und der Begründung vom 10.07.2019 die
Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.