Betreff
Standesamt Denklingen - Eheschließungsorte - Entwidmung und Widmung
Vorlage
01/2019/1419
Aktenzeichen
1101-14980
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Eine Eheschließung wird in den Amtsräumen des ausgewählten Standesamtes vorgenommen werden. Die Entscheidung, welcher Ort zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird. Das ist Ausdruck des seit jeher im Personenstandswesen geltenden Grundsatzes, dass die Eheschließenden zum Standesbeamten kommen und nicht der Standesbeamte die Eheschließenden an einem Ort ihrer Wahl aufsucht. Die Form der Begründung der Ehe unterliegt mithin nicht der uneingeschränkten Disposition der Beteiligten. Die Widmung ist Ausfluss der Vollzugszuständigkeit bzw. Sachaufwandsträgerschaft für die Aufgabe Personenstandswesen und somit eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises.

 

 

 

Beschluss:

 

Die Widmung des Trauungsraumes im alten Rathaus der Gemeinde Denklingen (Hauptstraße 23) wird aufgehoben.

 

Es werden folgende Räume im neuen Rathaus der Gemeinde Denklingen (Rathausplatz 1) zu Eheschließungsorten gewidmet:

 

  • Trauungsraum
  • Bürgersaal

 

Diese Beschlüsse gelten mit sofortiger Wirkung.